WIR”, „UNSER” und „UNS” bezeichnet Etihad Airways sowie, wenn der Zusammenhang dies erfordert, unsere Mitarbeiter, Auftragnehmer und Agenten.
„SIE”, „IHR” und „IHNEN” bezeichnet jede Person (ob Erwachsener, Kind oder Kleinkind) außer Besatzungsmitglieder, die aufgrund eines Flugscheins in einem Flugzeug transportiert wird oder werden wird. In Bezug auf Ticketerstattungen bezeichnen diese Begriffe die Person, die das Flugschein bezahlt hat.
„BEARBEITUNGSGEBÜHR” bezeichnet die Gebühr, die wir für bestimmte Dienstleistungen erheben können, darunter, aber nicht beschränkt auf telefonisch über unser Call Center vorgenommene Änderungen an einem Flugschein. Die Bearbeitungsgebühr enthält keine Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben, die von einer Regierungsbehörde erhoben werden und die wir möglicherweise von Ihnen einziehen müssen.
„FLUGLINIENCODE” bezeichnet die zwei oder drei Zeichen oder Buchstaben, die Luftfrachtführer auf Flugscheins, Flugplänen, in Reservierungssystemen und in Mitteilungen identifizieren. Unser Liniencode lautet „EY”.
„BEVOLLMÄCHTIGTER AGENT” bezeichnet einen Passage-Verkaufsagent (wozu auch ein anderer Luftfrachtführer zählen kann), der von uns rechtsgültig ermächtigt worden ist, uns beim Verkauf von Luftbeförderungsverträgen aus unserem Leistungsangebot zu vertreten.
„GEPÄCK” bezeichnet Ihr persönliches Eigentum, das Sie auf Ihrem Flug mitnehmen. Sofern nicht anders von uns angegeben, besteht es aus Ihrem aufgegebenen und nicht aufgegebenen Gepäck.
„GEPÄCKIDENTIFIZIERUNGSMARKE” bezeichnet ein Dokument, das wir Ihnen aushändigen, um jedes Ihrer aufgegebenen Gepäckstücke zu identifizieren.
„BOARDINGZEIT” bezeichnet den von uns auf Ihrer Bordkarte angegebenen Zeitpunkt, bis zu dem Sie am Flugsteig erscheinen müssen.
„BORDKARTE” bezeichnet das elektronische oder Papierdokument, das wir Ihnen ausstellen, um zu belegen, dass Sie für Ihren Flug eingecheckt sind.
„LUFTFRACHTFÜHRER” bezeichnet ein Luftfahrtunternehmen, dessen Flugliniencode auf Ihrem Flugschein oder auf einem Anschlussflugschein angegeben ist.
„AUFGEGEBENES GEPÄCK” bezeichnet den Teil Ihres Gepäcks, den wir zur Beförderung im Laderaum des Flugzeugs verwahren und für den wir Ihnen eine Gepäckidentifizierungsmarke ausgestellt haben.
„CHECK-IN-FRIST” bezeichnet die von uns festgelegte Frist, bis zu der Sie den Check-in abgeschlossen und Ihre Bordkarte erhalten haben müssen. Wenn Sie online eingecheckt haben, werden wir Sie über die Frist für die Gepäckannahme und die Boardingzeit informieren.
„VERTRAGSBEDINGUNGEN” sind die Bedingungen, die in Ihrem Flugschein oder Ihrer e-Ticket-Quittung enthalten sind oder zusammen mit ihm/ihr ausgehändigt und als solche bezeichnet werden und per Verweis diese Beförderungsbedingungen beinhalten.
„ANSCHLUSSFLUGSCHEIN” bezeichnet einen Flugschein, den wir oder unser bevollmächtigter Agent in Verbindung mit einem anderen Flugschein für Sie ausgestellt haben und die zusammen einen einzigen Beförderungsvertrag darstellen.
„ ÜBEREINKOMMEN” bezeichnet, welches bzw. welche der folgenden Instrumente gilt/gelten:
o das Abkommen zur Vereinfachung bestimmter Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr, unterzeichnet am 12. Oktober 1929 in Warschau (nachfolgend Warschauer Abkommen genannt);
o das Warschauer Abkommen in seiner am 28. September 1955 in Den Haag geänderten Fassung;
o das Warschauer Abkommen in seiner durch das Zusatzprotokoll Nr. 1 von Montreal (1975) geänderten Fassung;
o das Warschauer Abkommen in seiner in Den Haag und durch das Zusatzprotokoll Nr. 2 von Montreal (1975) geänderten Fassung;
o das Warschauer Abkommen in seiner in Den Haag und durch das Zusatzprotokoll Nr. 4 von Montreal (1975) geänderten Fassung;
o das Zusatzabkommen von Guadalajara (1961);
o das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterzeichnet am 28. Mai 1999 in Montreal (Montrealer Übereinkommen genannt)
„SCHADEN” bedeutet Tod oder Körperverletzung eines Fluggastes infolge eines Unfalls an Bord eines Flugzeugs oder beim An- oder Vonbordgehen. Der Begriff bezeichnet auch Verlust, Teilverlust oder andere Schäden am Gepäck, die während der Luftbeförderung auftreten oder während das Gepäck dem Luftfrachtführer obliegt. Ferner bezeichnet es einen Schaden infolge einer Verzögerung bei der Luftbeförderung von Fluggästen und/oder Gepäck.
„TAGE” bezeichnet Kalendertage einschließlich aller sieben Wochentage. Zum Zwecke des Versendens von Mitteilungen wird der Tag, an dem die Mitteilung versendet wird, nicht gezählt. Zur Bestimmung der Gültigkeitsdauer eines Flugscheins wird der Tag, an dem der Flugschein ausgestellt wird, nicht gezählt.
„ELEKTRONISCHES TICKET” bezeichnet die elektronischen Eintragungen in unserer Reservierungsdatenbank, in der die Flugsegmente und die Beförderungsbedingungen der von Ihnen gebuchten Beförderungen gespeichert werden, für die wir oder unser bevollmächtigter Agent eine e-Ticket-Quittung ausgestellt haben.
„E-TICKET-QUITTUNG” bezeichnet einen als solchen gekennzeichneten, von uns oder unserem bevollmächtigten Agenten rechtsgültig ausgestellten Beleg, der die Folge der Flugsegmente Ihrer Route anzeigt und die Fluggastnamen sowie andere wichtige Informationen und Hinweise enthält.
„FLUGCOUPON” bezeichnet einen elektronischen Eintrag in unserer Reservierungsdatenbank, der die Folge der Flugsegmente Ihrer Route festhält.
„FLUGSEGMENTE” sind die Abreise- und Zielorte, die in Folge auf Ihrem Flugschein festgehalten sind und zwischen denen Sie zur Beförderung berechtigt sind.
„HÖHERE GEWALT” bezeichnet außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die außerhalb der Verfügungsgewalt einer Partei liegen und deren Konsequenzen nicht hätten vermieden werden können, selbst wenn mit angemessener Sorgfalt vorgegangen worden wäre. Beispiele hierfür sind, ohne darauf beschränkt zu sein, höhere Gewalt, Unfälle, von der Regierung verhängte Sanktionen oder Embargos, Cyberangriffe, Unruhen, Krieg, Terroranschläge, Epidemien, Pandemien, von Regierungen verhängte Quarantänen, Aufruhr und Naturkatastrophen.
„UNMITTELBARE FAMILIE” bezeichnet Ihre Eltern, Ihre Geschwister, Ihren Ehepartner, Ihre Kinder, Ihre Schwiegereltern, Ihre Schwager und Schwägerinnen, Ihre Schwiegersöhne und -töchter, Ihre Großeltern und Ihre Enkelkinder.
„FLUGGAST” bezeichnet jede Person (Erwachsener, Kind oder Säugling), außer den Besatzungsmitgliedern, die aufgrund eines Flugscheins in einem Flugzeug befördert wird oder werden soll.
„VORSCHRIFTEN” bezeichnet die Regeln, die wir für bestimmte Aspekte der Luftbeförderung aufgestellt haben und auf die in diesen Beförderungsbedingungen Bezug genommen wird.
„SONDERZIEHUNGSRECHTE” bezeichnet die vom Internationalen Währungsfonds festgelegte internationale Recheneinheit, die auf den Werten verschiedener führender Währungen basiert. Die Währungswerte des Sonderziehungsrechts schwanken und werden jeden Banktag neu kalkuliert.
„RAUCHEN” bezeichnet die Verwendung von Tabakprodukten, e-Zigaretten, ob mit oder ohne Tabakprodukt, oder ähnlichen Produkten, die einen Rauch, Nebel, Dampf oder ein Aerosol erzeugen, mit Ausnahme von Produkten (außer e-Zigaretten), die die Definition eines Medizingeräts erfüllen, zum Beispiel Inhaliergeräte.
„STOPOVER” bezeichnet einen vereinbarten Zwischenstopp auf Ihrer Reise an einem Ort zwischen dem ersten Abreise- und dem letzten Zielort, wie in Ihrem Flugschein oder in unseren Flugplänen als geplanter Zwischenstopp auf Ihrer Strecke angegeben.
„TARIFE” bezeichnet unsere veröffentlichten Tarife, Gebühren, Flugscheinbeschränkungen, Tarifregeln und/oder verbundenen Beförderungsbedingungen, die, wo erforderlich, bei den zuständigen Behörden eingereicht wurden und als Vertragsbedingungen gelten.
„FLUGSCHEIN” bezeichnet entweder ein von uns oder unserem bevollmächtigten Agenten ausgestelltes Papierdokument mit allen zugehörigen Coupons oder alternativ einen elektronischen Flugschein.
„NICHT AUFGEGEBENES GEPÄCK” bezeichnet das Gepäck, das Sie mit an Bord des Flugzeugs nehmen und das von Ihnen verwahrt wird.
„WEBSITE” bezieht sich auf www.etihad.com, unserer Website, die EYs gesammelte Webseiten im World Wide Web umfasst.
2.1 ALLGEMEINES
2.1.1 Sofern in den Artikeln 2.2, 2.3 und 2.4 nichts anderes bestimmt ist, gelten diese Beförderungsbedingungen für alle von uns durchgeführten Flüge oder Flugsegmente, bei denen unser Name oder Flugliniencode „EY” als Luftfrachtführer auf Ihrem Flugschein angegeben ist oder für die wir Ihnen gegenüber gesetzlich haftbar sind. Wenn Sie einen Flugschein für einen Flug mit uns buchen oder kaufen und/oder für einen Flug mit uns einchecken, wird davon ausgegangen, dass Sie diese Beförderungsbedingungen in Ihrem Namen und im Namen aller anderen in Ihrer Buchung enthaltenen Personen akzeptiert haben.
2.1.2 Diese Beförderungsbedingungen gelten auch für die kostenlose und ermäßigte Beförderung, sofern wir in unseren Bestimmungen oder im geltenden Vertrag oder auf dem Flugschein nichts anderes angegeben haben.
2.1.3 Keiner unserer Mitarbeiter, Agenten oder Vertreter ist befugt, Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen aufzuheben, zu ändern oder darauf zu verzichten.
2.1.4 Unser Name kann mit unserem Flugliniencode oder auf andere Weise auf dem Flugschein abgekürzt werden. Unsere Adresse lautet P. O. Box 35566, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate. Unsere Website ist www.etihad.com. Hier finden Sie alle Informationen dazu, wie Sie mit uns in Kontakt treten können.
2.1.5 Diese Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung zwischen einem Ort in Kanada und einem Ort außerhalb Kanadas nur insoweit, als diese in den in Kanada geltenden Tarif aufgenommen sind, den sie auf unserer Kanadische Tarifseite finden.
2.2 CHARTER-BETRIEB
2.2.1 Wenn Beförderungen aufgrund einer Chartervereinbarung durchgeführt werden, unterliegen sie diesen Beförderungsbedingungen nur, insoweit dies per Verweis oder anderweitig in der Chartervereinbarung oder im Flugschein vorgesehen ist.
2.3 CODE SHARES
2.3.1 Bei einigen Flugstrecken haben wir mit anderen Luftfrachtführern Vereinbarungen getroffen, die unter der Bezeichnung „Code Share” bekannt sind. Dies bedeutet, dass, selbst wenn Sie bei uns einen Flug gebucht haben und auf Ihrem Flugschein unser Name oder Flugliniencode als Luftfrachtführer eingetragen ist, die Beförderung durch einen anderen Luftfrachtführer durchgeführt werden kann.
2.3.2 Wenn eine solche Situation für Ihre Beförderung zutrifft:
(a) teilen wir Ihnen zum Zeitpunkt der Reservierung den Namen des Luftfrachtführers mit, der das Flugzeug betreibt (oder wenn Sie Ihre Reservierung bei einem bevollmächtigten Agenten vornehmen, müssen Sie von unserem bevollmächtigten Agenten diese Informationen erhalten); und
(b) gelten die Beförderungsbedingungen eines solchen anderen Luftfrachtführers, der das Luftfahrzeug betreibt, für alle betrieblichen und verfahrenstechnischen Aspekte der von diesem Luftfrachtführer durchgeführten Beförderung. Dies kann dazu führen, dass für solche Code-Share-Flüge in Bezug auf bestimmte Aspekte der Beförderung, wie Flugplanänderungen, Gepäckannahme, Check-in- und Boarding-Verfahren, Bedingungen für die Verweigerung oder Einschränkung der Beförderung, Verhalten an Bord des Flugzeugs, Verfahren in Bezug auf Verspätung oder Stornierung von Flügen, von diesen Beförderungsbedingungen abweichende Bestimmungen sowie zusätzliche Regeln gelten können.
(c) sollten Sie die geltenden Beförderungsbedingungen und Regeln des Luftfrachtführers beachten, der das Flugzeug betreibt. Sie haben das Recht, Ihre Bedenken entweder an uns in Bezug auf die gesamte auf dem Flugschein vorgesehene Beförderung oder an den Luftfrachtführer, der das Flugzeug betreibt, ausschließlich in Bezug auf die von ihm durchgeführte Beförderung zu richten.
2.4 MASSGEBLICHES RECHT UND SALVATORISCHE KLAUSEL
2.4.1 Diese Beförderungsbedingungen gelten nicht, soweit sie nicht mit unseren Tarifen oder geltendem Recht vereinbar sind.
2.4.2 Wenn eine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen nach geltendem Recht, Vertrag oder Übereinkommen als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erachtet wird oder wenn unsere Tarife vorgehen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt. Vielmehr gilt die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung als von diesen Beförderungsbedingungen getrennt, und die restlichen Bestimmungen werden so durchgesetzt, als ob die Beförderungsbedingungen die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung nicht enthalten würden.
2.5 BEDINGUNGEN HABEN VORRANG VOR ANDEREN VORSCHRIFTEN
2.5.1 Diese Beförderungsbedingungen haben Vorrang, wenn sie mit einer unserer Vorschriften nicht übereinstimmen.
2.5.2 Wird ein Teil unserer Vorschriften dadurch ungültig, gelten die übrigen Teile unserer Vorschriften weiterhin.
2.6 FEHLER
2.6.1 Im Falle eines fälschlicherweise angegebenen Tarifs, der durch eine technische Störung oder einen versehentlichen Fehler verursacht wurde (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, einen Fehler bei der Tarifablage, einen Computerfehler oder einen Fehler von Dritten (entweder menschlich oder mechanisch)), behalten wir uns das Recht vor:
(a) Reservierungen und/oder ausgestellte Flugscheine zu stornieren;
(b) den vom Käufer gezahlten Gesamtbetrag zurückzuerstatten; und
(c) einen neuen Flugschein zum richtigen Preis anzubieten, der zum ursprünglichen Zeitpunkt der Reservierung hätte angegeben werden müssen.
3.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
3.1.1 Vorbehaltlich anderer Bestimmungen in diesen Beförderungsbedingungen stellen wir die Beförderung nur Personen zur Verfügung, die:
(a) auf dem Flugschein korrekt benannt sind; und
(b) einen gültigen, nicht abgelaufenen Reisepass vorlegen, der den auf Ihrem Flugschein angegebenen Fluggastdaten entspricht und alle geltenden Anforderungen für Ihre Einreise in das Bestimmungsland erfüllt, einschließlich der verbleibenden Gültigkeitsdauer des Reisepasses.
3.1.2 Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung zu verweigern und Ihren Flugschein auszusetzen:
(a) wenn Sie den Flugschein durch Betrug, unter Verstoß gegen geltendes Recht oder gegen unsere Tarife, Ausstellungsbedingungen oder unsere Regeln oder Vorschriften erworben haben; oder
(b) wenn Sie nicht in der Lage sind, zu unserer Zufriedenheit nachzuweisen, dass Sie die auf dem Flugschein als Fluggast genannte Person sind, indem Sie einen gültigen Reisepass vorlegen, der den auf dem Flugschein angegebenen Informationen entspricht;
(c) wenn Sie nicht zu unserer Zufriedenheit nachweisen können, dass Sie befugt sind, mit einem Flugschein zu reisen, den Sie mit der Kreditkarte einer anderen Person erworben haben. In einem solchen Fall müssen Sie möglicherweise den vollen Preis für einen Ersatzflugschein bezahlen, und wir verpflichten uns, eine vollständige Rückerstattung zu leisten, wenn uns später vom Kreditkarteninhaber eine zufriedenstellende Befugnis vorgelegt wird.
3.1.3 Ein Flugschein ist nicht übertragbar, es sei denn, Ihr Flugschein wurde Ihnen von einem Dritten im Rahmen einer Pauschalreise zur Verfügung gestellt, für die in diesem Fall die Richtlinie 90/314 des Europäischen Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen gilt. In diesem Fall kann Ihnen gestattet sein, Ihre Buchung an eine andere Person zu übertragen, wenn Sie aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt daran gehindert werden, an der Pauschalreise teilzunehmen. Ist eine solche Übertragung nach geltendem Recht zulässig, ersetzen wir oder unser bevollmächtigter Agent auf Ihr Verlangen Ihren Flugschein durch einen neuen Flugschein für eine andere Person. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie alle geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt haben. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Flugschein Teil eines Pakets ist, für das die oben genannte Richtlinie gilt, konsultieren Sie die Person, die Ihnen den Flugschein verkauft hat.
3.1.4 Sie sollten den Flug wählen, der Ihren Reisebedürfnissen am besten entspricht. Einige Flugscheine werden zu ermäßigten Tarifen verkauft, die nur teilweise oder gar nicht erstattungsfähig sind. Änderungen der Reisedaten oder der auf dem Flugschein angegebenen Route sind in dem Fall nur nach Neuberechnung des Tarifs möglich. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Flugschein „nicht erstattungsfähig”, „nicht änderbar” oder „nicht umleitbar” ist, konsultieren Sie die Person, die Ihnen den Flugschein verkauft. Möglicherweise möchten Sie auch sicherstellen, dass Sie über eine angemessene Versicherung verfügen, um Fälle abzudecken, in denen Sie aufgrund unvorhergesehener Umstände Ihre Reise stornieren, Ihre Reisepläne ändern oder eine medizinische Notfallbehandlung in Anspruch nehmen müssen.
3.1.5 Der Flugschein ist und bleibt jederzeit Eigentum des ausstellenden Luftfrachtführers. Wenn Sie einen Aspekt Ihres Flugscheins ändern oder eine Rückerstattung beantragen möchten, müssen alle derartigen Anfragen an die Stelle gerichtet werden, die Ihnen den Flugschein verkauft hat. Wenn Sie beispielsweise einen Flugschein bei einem Reisebüro gekauft haben, müssen Sie alle Änderungs- oder Rückerstattungsanfragen an dieses Reisebüro richten.
3.1.6 Wenn Sie einen elektronischen Flugschein besitzen, müssen Sie eine Kopie des E-Ticket-Belegs oder der Reiseroute zu bestimmten Flughäfen mitbringen, da Sie möglicherweise aufgefordert werden, diese dem Flughafen-, Einwanderungs- und Sicherheitspersonal oder anderen relevanten Behörden vorzulegen.
3.1.7 Für die Zwecke des Übereinkommens gilt ein E-Ticket-Beleg als Passagierticket und Beförderungsdokument.
3.1.8 Ihr Flugschein ist nur für die auf dem Flugschein angegebene Beförderung vom Abfahrtsort über Zwischenstopps bis zum endgültigen Bestimmungsort zu den angegebenen Daten gültig. Der von Ihnen bezahlte Tarif basiert auf einer solchen Route zu den angegebenen Daten und gilt nur für die auf dem Flugschein angegebene Beförderung. Dies stellt einen wesentlichen Bestandteil unseres Vertrags mit Ihnen dar.
3.1.9 Während einige Arten von Änderungen nicht zu einer Änderung des Tarifs führen, können andere, wie z. B. das Ändern des Abflugorts (z. B. wenn Sie nicht das erste Flugsegment fliegen oder die Flugrichtung umkehren), zu einer Erhöhung des Tarifs und/oder Stornierung des Flugscheins führen. Viele Sondertarife gelten nur zu den auf dem Flugschein angegebenen Daten und Flügen und dürfen überhaupt nicht oder nur gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr an uns oder unseren bevollmächtigten Agenten geändert werden.
3.1.10 Jeder in Ihrem Flugschein enthaltene Flugcoupon ist für die Beförderung in der Serviceklasse an dem Datum und für den Flug gültig, für den ein Platz reserviert wurde. Wenn ein Flugschein ursprünglich ohne Angabe einer Reservierung ausgestellt wurde, kann der Platz später vorbehaltlich unserer Tarifregeln, der geltenden Flugscheinbeschränkungen und der Verfügbarkeit in der entsprechenden Buchungsklasse auf dem angeforderten Flug reserviert werden.
3.1.11 Wenn Ihr Flug aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt annulliert wird oder auf andere Weise keine Fluggäste befördern kann, können wir Ihnen nach eigenem Ermessen und vorbehaltlich des geltenden Rechts Folgendes zur Verfügung stellen: (1) eine Rückerstattung; (2) ein Reiseguthaben, das (vorbehaltlich geltender Geschäftsbedingungen) für zukünftige Flugreisen mit uns verwendet werden kann; oder (3) Transport zu einem einvernehmlich vereinbarten alternativen Flughafen. Sie haben keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung für eine Flugannullierung im Zusammenhang mit einem Ereignis höherer Gewalt, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch geltende Vorschriften vorgeschrieben.
3.2 GÜLTIGKEITSDAUER
3.2.1 Sofern auf dem Flugschein, in den Vertragsbedingungen oder den geltenden Tarifregeln nichts anderes angegeben ist, gilt ein Flugschein:
(a) ein Jahr ab dem Datum der ursprünglichen Ausstellung, wenn er überhaupt nicht genutzt wurde; oder
(b) vorausgesetzt, die erste Reise erfolgt innerhalb eines Jahres ab dem Datum der ursprünglichen Ausstellung, ein Jahr ab dem Datum der ersten Reise.
3.2.2 Wenn Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer des Flugscheins nicht reisen können, weil wir zum Zeitpunkt der Anforderung einer Reservierung diese nicht bestätigen können:
(a) verlängert sich die Gültigkeit des Flugscheins ausschließlich um den Zeitraum, in dem eine solche Reservierungsbestätigung nicht gegeben werden konnte, oder
(b) haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine freiwillige Rückerstattung gemäß Artikel 10.3, vorbehaltlich etwaiger Einschränkungen, die im Flugschein enthalten sind.
Sie haben keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.
3.2.3 Wenn Sie aufgrund einer Krankheit daran gehindert werden, innerhalb der Gültigkeitsdauer des Flugscheins zu reisen:
(a) müssen Sie uns ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie aufgrund der Krankheit nicht reisefähig sind;
(b) können wir die Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheins bis zu dem Datum (nach unserer vernünftigen Einschätzung) verlängern, an dem Sie reisefähig werden, oder bis zu unserem ersten Flug nach diesem Datum ab dem Ort, an dem die Reise wieder aufgenommen wird, und in dem in der Serviceklasse, für die der Tarif bezahlt wurde, ein Platz verfügbar ist;
(c) kann die Gültigkeit dieses Flugscheins, wenn die im Flugschein verbliebenen Flugcoupons eine oder mehrere Zwischenlandungen beinhalten, bis maximal drei Monate nach dem auf diesem Attest ausgewiesenen Datum verlängert werden.
(d) verlängern wir die Gültigkeitsdauer von Flugscheinen für begleitende Fluggäste in derselben Buchung und für unmittelbare Familienmitglieder, die Sie auf der Strecke, die Sie nicht abschließen konnten, begleiten.
3.2.4 Wenn ein unmittelbares Familienmitglied stirbt und Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde und andere Nachweise vorgelegt haben, die wir zur Feststellung der Beziehung zwischen Ihnen und dem Verstorbenen benötigen, verlängern wir die Gültigkeit Ihres Flugscheins und der Flugscheine der Sie begleitenden Fluggäste in derselben Buchung für einen Zeitraum von nicht mehr als 45 Tagen ab dem Datum des Todesfalls.
3.3 ÄNDERUNGEN UND SEQUENZIELLE NUTZUNG VON FLUGCOUPONS
3.3.1 Ihr Flugschein ist nur für die auf dem Flugschein angegebene Beförderung vom Abflugsort über Zwischenstopps bis zum endgültigen Bestimmungsort zu den angegebenen Daten gültig. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Artikels 3.3 wird der Flugschein nicht anerkannt und ist nicht mehr gültig, wenn nicht alle Flugsegmente in der auf dem Flugschein angegebenen Reihenfolge wahrgenommen werden, es sei denn, Sie haben die entsprechende Tarifdifferenz und die vorgeschriebene Verwaltungsgebühr bezahlt.
3.3.2 Wenn Sie einen Teil Ihrer Beförderung ändern möchten (einschließlich der Verwendung von Flugcoupons in veränderter Reihenfolge):
(a) müssen Sie uns mindestens 48 Stunden vor Abflug eines betroffenen Fluges informieren; und
(b) kalkulieren wir den Flugpreis Ihres neuen Fluges. Sie können zwischen der Annahme des neuen Preises und der Beibehaltung Ihres ursprünglich ausgestellten Fluges wählen; und
(c) wenn Sie sich für die Annahme des neuen Tarifs entscheiden, wird der Flugschein erneut ausgestellt und Sie müssen die Tarifdifferenz zahlen, wenn der neue Tarif höher ist als der zusätzlich zur vorgeschriebenen Verwaltungsgebühr gezahlte Tarif.
3.3.3 Wenn Sie aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt einen Aspekt Ihrer Beförderung ändern müssen:
(a) müssen Sie uns so schnell wie möglich kontaktieren; und
(b) müssen Sie uns zufriedenstellende Beweise der höheren Gewalt vorlegen; und
werden wir angemessene Anstrengungen unternehmen, um Sie zu Ihrem nächsten Zwischenstopp oder Endziel zu bringen, ohne den Tarif neu zu berechnen.
3.3.4 Sollten Sie nicht in einem Flugsegment auf die auf Ihrem Flugschein angegebene Weise reisen, ohne uns vorher darüber zu informieren:
(a) müssen Sie die vorgeschrieben Gebühr für Nichterscheinen und die Verwaltungsgebühr zahlen;
(b) Vorbehaltlich Artikel 5.5.6 sind Ihre nicht verwendeten Flugcoupons nicht zum Reisen gültig, es sei denn, Sie zahlen die vorgeschriebene Gebühr für Nichterscheinen und die Verwaltungsgebühr; und
(c) wenn Sie eine Rückerstattung beantragen, unterliegt diese Anfrage den geltenden Flugschein- und Tarifregeln.
4.1 TARIFE
4.1.1 Der für die Flugscheine gezahlte Tarif gilt lediglich für Ihre Beförderung und die Ihres Gepäcks vom Flughafen am Abflugort zum Flughafen am endgültigen Bestimmungsort über etwaige vereinbarte Zwischenlandeorte zu den Zeiten und an den Tagen, die auf Ihrem Flugschein angegeben werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wird.
4.1.2 Wenn mehr als eine Streckenführung verfügbar ist, gibt Ihr Flugschein die Streckenführung für Ihre Beförderung entsprechend dem Tarif an.
4.1.3 Die Tarife beinhalten keine Bodentransportdienste zwischen Flughäfen und zwischen Flughäfen und Stadtterminals oder andere Transportmittel oder Dienstleistungen, es sei denn, wir geben auf dem Flugschein ausdrücklich an, dass diese Dienstleistungen enthalten sind.
4.1.4 Ihr Flugpreis wird nach unseren Tarifen kalkuliert, die am Tag der Bezahlung Ihres Flugscheins gelten, und bezieht sich auf die Reise mit den darin genannten Terminen und Reiserouten.
4.1.5 Falls Sie Ihre Reiseroute oder Reisetermine ändern, kann dies zur Änderung des Flugpreises führen.
4.1.6 Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, sofern der entsprechende Flugpreis nicht bezahlt worden ist.
4.1.7 Ihr Flugpreis kann bestimmte Bedingungen und/oder Einschränkungen beinhalten, die als „Tarifregeln” bezeichnet werden, und zwar in Bezug auf:
(a) den Flugschein und die Gültigkeitsdauer,
(b) Reservierungs- und Flugscheinausstellungsanforderungen,
(c) die vorgeschriebene Gebühr bei Nichterscheinen, Änderungsgebühr, Stornierungsgebühr und Verwaltungsgebühren;
(d) Freigepäckmengen,
(e) Regeln und Gebühren für die Rückerstattung von Flugscheinen,
die in die Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen aufgenommen oder auf andere Weise geändert werden können. Sie werden vor dem Kauf des Flugscheins über die geltenden Tarifregeln informiert.
4.2 STEUERN, GEBÜHREN UND ABGABEN
4.2.1 Sie müssen uns alle anwendbaren Steuern, Gebühren und Abgaben zahlen, die von staatlichen oder anderen Behörden für Ihre Beförderung oder von einem Betreiber eines Flughafens für einen Fluggast erhoben werden und die wir von Ihnen einziehen müssen. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn die zu entrichtenden Steuern, Gebühren und Abgaben nicht bezahlt werden.
4.2.2 Beim Kauf des Flugscheins werden Sie über nicht im Flugpreis enthaltene Steuern, Gebühren und Abgaben unterrichtet. Diese werden in der Regel separat im Flugschein ausgewiesen. Diese Steuern, Gebühren und Abgaben werden nicht von uns festgelegt und können von Regierungen oder anderen Behörden oder vom Betreiber eines Flughafens ständig geändert werden. Sie können nach dem Datum der Flugscheinausstellung erhoben oder erhöht werden.
4.2.3 Tritt eine Erhöhung der auf dem Flugschein ausgewiesenen Steuern, Gebühren oder Abgaben ein, sind Sie vor der Beförderung zur Zahlung verpflichtet. Wird nach Flugscheinausstellung eine neue Steuer, Gebühr oder Abgabe erhoben, sind Sie ebenfalls verpflichtet, diese vor der Beförderung zu zahlen. Falls Steuern, Gebühren oder Abgaben, die Sie zum Zeitpunkt der Flugscheinausstellung an uns gezahlt haben, abgeschafft oder so reduziert werden, dass sie für Sie nicht mehr gelten bzw. wenn sich dadurch der für Sie zu zahlende Betrag verringert, sind Sie berechtigt, eine Rückerstattung dieses Betrages zu fordern.
4.2.4 Wenn Sie Ihren Flugschein nicht oder nur einen Teil davon verwenden oder wenn Steuern, Gebühren oder Abgaben abgeschafft oder reduziert werden oder für Ihre Beförderung nicht mehr gelten, können Sie eine Rückerstattung dieser von Ihnen bezahlten Steuern, Gebühren oder Abgaben vorbehaltlich etwaiger anfallender Verwaltungsgebühren beantragen. Wir behalten uns das Recht vor, keine Steuern, Gebühren oder Abgaben zu erstatten, die von der zuständigen Regierung oder Behörde oder vom Betreiber eines Flughafens nicht erstattet werden können.
4.3 ZUSCHLÄGE IN AUSNAHMEFÄLLEN
4.3.1 In Ausnahmefällen können uns Gebühren von Dritten auferlegt werden, die von einer Art oder einem Betrag sind, die normalerweise nicht für unsere Geschäftstätigkeit gelten (z. B. Versicherungsprämienzuschläge oder zusätzliche Sicherheitskosten, die durch rechtswidrige Eingriffe in die Zivilluftfahrt ausgelöst werden). In Ausnahmefällen, auf die wir keinen Einfluss haben, können die Betriebskosten (z. B. Kraftstoffkosten) erheblich steigen. In solchen Fällen:
(a) müssen Sie uns als Tarifzuschlag alle diese Gebühren zahlen, die wir Ihrer Beförderung zuschreiben und die den zusätzlichen anfallenden Kosten entsprechen (auch wenn sie nach dem Ausstellungsdatum Ihres Flugscheins anfallen).
(b) werden wir Sie schnellstmöglich bezüglich der Details über alle zu entrichtenden Flugpreiszuschläge kontaktieren;
(c) teilen wir Ihnen jeden zu entrichtenden Flugpreiszuschlag beim Check-in mit, wenn wir Sie über Ihre Kontaktangaben nicht kontaktieren können; und
(d) steht es Ihnen frei, keinen Tarifzuschlag zu zahlen und eine unfreiwillige Rückerstattung Ihres Flugscheins gemäß Artikel 10.2 zu erhalten. In diesem Fall haften wir Ihnen gegenüber nicht weiter.
4.3.2 Wenn ein Zuschlag für außergewöhnliche Umstände nicht mehr für Ihren gesamten oder einen Teil Ihrer Beförderung gilt oder ein geringerer Betrag fällig ist, kann eine Rückerstattung für einen solchen gezahlten Zuschlag beantragt werden. Einzelheiten dazu, wie Sie eine solche Rückerstattung beantragen können, können Sie bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten einholen.
4.3.3 Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn die zu entrichtenden Zuschläge nicht bezahlt werden.
4.4 WÄHRUNG
4.4.1 Sie müssen die Tarife, Steuern, Gebühren, Abgaben und Zuschläge für außergewöhnliche Umstände in der Währung des Landes bezahlen, in dem die Beförderung beginnt, es sei denn, wir oder unser bevollmächtigter Agent verlangen die Zahlung in einer anderen Währung. Wir können anordnen, dass diese Zahlung elektronisch oder auf andere bargeldlose Weise erfolgt.
4.4.2 Wir können beschließen, Zahlungen in einer anderen Währung zu dem gemäß unseren Bestimmungen festgelegten Wechselkurs zu akzeptieren.
5.1 RESERVIERUNGSANFORDERUNGEN UND ÄNDERUNGEN IHRER BUCHUNG
5.1.1 Wir oder unser bevollmächtigter Agent werden Ihre Reservierung(en) in unserer Reservierungsdatenbank aufzeichnen. Auf Anfrage senden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Reservierung(en) oder senden diese an die E-Mail-Adresse, die uns zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt wurde.
5.1.2 Bestimmte Tarife haben Bedingungen, die Ihr Recht auf Änderung oder Stornierung von Reservierungen einschränken oder ausschließen, und wir werden Sie zum Zeitpunkt Ihrer Reservierung darüber informieren.
5.1.3 Wenn Sie an einer Krankheit leiden oder andere Beschwerden haben, wegen der Sie möglicherweise medizinische Hilfe oder besondere Unterstützung beim Ein- und Aussteigen oder Unterstützung während des Fluges benötigen (z. B. unter den in den Artikeln 7.2 bis 7.4 genannten Umständen):
(a) müssen Sie uns dies zum Zeitpunkt Ihrer Buchung mitteilen;
(b) sollten solche Buchungen mit den in Artikel 7 genannten Vorankündigungsfristen erfolgen, um die medizinischen Freigabeanforderungen erfüllen zu können; und
(c) wenn die erforderliche Vorankündigung nicht erfolgt, kann die Buchung möglicherweise nicht angenommen werden, da nicht genügend Zeit vorhanden ist, um die geltenden medizinischen Freigabeanforderungen zu erfüllen.
5.1.4 Sie erhalten eine provisorische Buchung, bis wir davon überzeugt sind, dass Sie die ärztliche Genehmigung nach Artikel 7.3 erhalten und alle Bedingungen für diese Genehmigung erfüllt haben. Wenn Sie in die oder aus den USA oder in bestimmte Länder bzw. aus bestimmten Ländern fliegen, kann es sein, dass Sie die Voraussetzungen in diesem Artikel 5.1.3 nach dem Recht des jeweiligen Landes nicht erfüllen müssen. In diesem Fall sollten Sie sich bei uns nach den anders lautenden Voraussetzungen erkundigen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.
5.1.5 Wenn Sie einen Sonderwunsch beantragt oder ein Zusatzprodukt wie eine Sondermahlzeit, spezifische Sitzplätze, einen Chauffeurservice, Rollstuhlhilfe oder die Verwendung einer Babyschale erworben haben, müssen diese Anfragen erneut eingereicht werden, wenn Sie Änderungen an Ihrer ursprünglichen Reservierung vornehmen, wie Datumsänderungen, andere Reiseklasse oder Stornierung und Umbuchung. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen verrechnet.
5.2 FLUGSCHEINAUSSTELLUNGSFRISTEN
5.2.1 Wenn Sie die geltenden Tarife, Steuern, Gebühren, Abgaben und Zuschläge für den Flugschein nicht vor der von uns oder unserem bevollmächtigten Agenten angegebenen Flugscheinausstellungsfrist bezahlt haben, werden wir Ihre Reservierung ohne weitere Ankündigung oder Verpflichtung stornieren.
5.3 PERSÖNLICHE DATEN
5.3.1 Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie uns Ihre persönlichen Daten zu folgenden Zwecken zur Verfügung gestellt haben:
(a) Vornehmen einer Buchung;
(b) Kauf, Speicherung und Ausstellung eines Flugscheins und aller mit Ihrer Beförderung verbundenen Begleitdokumente;
(c) Bereitstellung Ihrer Beförderung und aller Nebendienstleistungen für Ihre Beförderung;
(d) Beantwortung Ihrer Fragen und Anfragen;
(e) Verwaltung der Buchhaltung,
(f) Abrechnungs- und Prüfungsverfahren und andere Verwaltungszwecke;
(g) Erhalt von Nebendienstleistungen durch Drittanbieter, wie Rollstuhlhilfe und Limousinendienste;
(h) Entwicklung und Bereitstellung von Diensten und Verwaltung von Gastanerkennungsprogrammen;
(i) Erleichterung der Einwanderungs- und Einreiseverfahren;
(j) Erleichterung von Sicherheitskontrollen, -verfahren und -anforderungen;
k) Durchführung der Zollkontrolle;
(l) Vermeidung und Aufdeckung von Straftaten und die Bereitstellung solcher Daten an Regierungsbehörden im Zusammenhang mit Ihrer Reise;
(m) Kundenserviceprobleme;
(n) Analyse von Statistiken; Erleichterung von zukünftigen Transaktionen mit Ihnen;
(o) Marketing, Systemtests, Entwicklung und Schulung.
5.3.2 Für die in Artikel 5.3.1 genannten Zwecke ermächtigen Sie uns, diese Daten zu speichern und zu verwenden und sie an folgende Stellen zu übermitteln und/oder weiterzugeben:
(a) unsere eigenen Büros,
(b) unsere bevollmächtigten Agenten,
(c) unsere anderen Unternehmen und/oder Marken,
(d) Personen, auf die wir unsere Rechte und Pflichten übertragen,
(e) Drittunternehmen, die verwandte Dienstleistungen anbieten wie Mietwagen, Hotels, Gepäckabholung zu Hause, medizinische Tests oder Tests auf Infektionskrankheiten, Limousinen, Reiseversicherungen, Regierungen und Regierungsbehörden;
(f) Kreditkarten- und andere Zahlungskartenunternehmen,
(g) andere Fluggesellschaften und andere Luftfrachtführer; oder
(h) Drittanbieter, die wir für die oben genannten Zwecke verwenden.
5.3.3 Wir können Ihre personenbezogenen Daten auch für Direktmarketing aufbewahren, holen dafür jedoch Ihre vorherige Genehmigung ein, wenn dies nach geltendem Recht erforderlich ist.
5.3.4 Sensible personenbezogene Daten, z. B. Daten zu Ihrer Gesundheit oder einer Behinderung, Ihrer Religion, Ihrem Strafregister und ähnliches, können von uns verarbeitet werden. Ferner können wir Ihre Daten in Länder übermitteln, die nicht denselben Grad an Datenschutz bieten. Sie erkennen an, dass Sie durch das Einreichen sensibler persönlicher Daten ausdrücklich unserer Verarbeitung dieser Daten und deren Preisgabe an Dritte zu den in diesem Absatz 5.3 genannten Zwecken zustimmen, ebenso wie unserer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten in andere Länder, unabhängig davon, ob sie denselben Grad an Datenschutz bieten oder nicht. Wir verpflichten uns, Ihre Daten unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und weiterzugeben.
5.3.5 Wir können auch Ihre Telefongespräche mit uns überwachen und/oder aufzeichnen, um konsistente Serviceniveaus sicherzustellen, Betrug zu verhindern/aufzudecken sowie zu Schulungszwecken. Einige unserer Flugzeugkabinen sind aus Sicherheitsgründen mit Videoüberwachungssystemen ausgestattet.
5.3.6 Wir benötigen möglicherweise den Namen und die Kontaktdaten eines Dritten, an den wir uns im Notfall wenden können. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass dieser Dritte der Offenlegung der zu diesem Zweck bereitgestellten Informationen zustimmt.
5.3.7 Wir benötigen Ihre Kontaktdaten, um Sie über Änderungen der Flugzeiten oder andere dringende Angelegenheiten zu informieren. Daher liegt es in Ihrer Verantwortung, uns die zuverlässigsten Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie wissen möchten, welche personenbezogenen Daten wir über Sie gespeichert haben, und/oder die personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben, korrigieren möchten, wenden Sie sich an unsere Niederlassung in Ihrer Nähe oder unser Call Center.
5.3.8 Sie erklären sich damit einverstanden, uns und unsere bevollmächtigten Agenten für die Übermittlung, Speicherung oder Bearbeitung ungenauer Daten, die Sie zur Verfügung gestellt haben, schadlos zu halten.
5.4 SITZPLÄTZE UND FLUGZEUGTYP
5.4.1 Nach dem Kauf des Flugscheins können Sie nach Entrichtung der festgelegten Gebühr einen bestimmten Sitzplatz in jedem Flugsegment reservieren. Wenn der Online-Check-in verfügbar ist, können Sie Ihren Sitzplatz kostenlos reservieren. Wir werden uns bemühen, Sitzplatzwünsche im Voraus zu berücksichtigen, allerdings:
(a) können wir keinen bestimmten Sitzplatz garantieren;
(b) behalten wir uns das Recht vor, Sitzplätze jederzeit zuzuweisen oder neu zuzuweisen, auch nach Betreten des Flugzeugs. Dies kann aus berechtigten Gründe erforderlich sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betriebs-, Sicherheits- oder Sicherheitsgründe, und in solchen Situationen werden wir versuchen, Ihnen einen ähnlichen Sitzplatz in einer anderen Reihe zuzuweisen, und
(c) vorbehaltlich der Bedingungen für Vorauskäufe von Sitzplätzen, die auf unserer Website aufgeführt sind, haften wir Ihnen gegenüber nicht für von uns vorgenommene Sitzplatzänderungen, außer für die Rückerstattung der von Ihnen für die Sitzplatzwahl gezahlten Gebühr.
5.4.2 Der Vorverkauf von Sitzplätzen steht nicht im Widerspruch zu Rechten, die behinderten Fluggästen oder Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität gemäß den geltenden Gesetzen gewährt werden. Wir sorgen dafür, dass ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter, der mit einem Kind unter 14 Jahren reist, ohne Aufpreis mit dem Kind zusammensitzt.
5.4.3 Sie müssen mit den Armlehnen in der unteren Position sicher und bequem in einen einzelnen Sitz passen und Ihren Sicherheitsgurt mit nicht mehr als einer Sicherheitsgurtverlängerung anschnallen können. Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind und wir Sie nicht anderweitig platzieren können, müssen Sie vorbehaltlich des geltenden Rechts für Ihre gesamte Reise einen zweiten Sitzplatz oder ein Upgrade (sofern andere Sitzplätze verfügbar sind) erwerben. Falls der Flug ausgebucht ist oder Sie keinen zweiten Sitzplatz oder kein Upgrade erwerben, wird Ihnen die Reise verweigert. Unter diesen Umständen können Sie für den nächsten verfügbaren Flug einen zusätzlichen Sitzplatz erwerben. Sie haben keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung. Einzelheiten zur Sitzgröße unserer Flotte können Sie bei uns erfragen.
5.4.4 Wir werden uns bemühen, den in unserem Flugplan angegebenen (oder Ihnen bei der Ausstellung Ihres Flugscheins angezeigten) Flugzeugtyp für Ihre Beförderung einzusetzen, können jedoch nicht garantieren, dass ein bestimmter Flugzeugtyp verwendet wird oder eine bestimmte Sitzanordnung verfügbar ist. Wir behalten uns das Recht vor, das Flugzeug, in dem Sie befördert werden, aus betrieblichen, sicherheitstechnischen oder sonstigen Gründen zu ändern, was dazu führen kann, dass Sie in einer anderen Kabine oder einer anderen Serviceklasse sitzen, die möglicherweise niedriger ist als die, für die Ihre Reservierung bestätigt wurde. In solchen Fällen, in denen Sie herabgestuft wurden, werden wir gemäß Artikel 9.3.2 handeln.
5.4.5 Wir können unsere Flotte vorübergehend durch Flugzeuge ergänzen, die von einer anderen Fluggesellschaft für uns betrieben werden, oder Flugzeuge verwenden, die von anderen Luftfrachtführer geleast wurden und deren interne Konfiguration und Einrichtungen sich von den von uns beworbenen oder normalerweise für diesen Dienst eingesetzten Flugzeugen unterscheiden. Unter diesen Umständen werden wir oder unser bevollmächtigter Agent versuchen:
(a) Sie über die Identität des Flugzeugbetreibers zu informieren; und
(b) sicherstellen, dass Sie den gleichen Service während des Fluges erhalten wie auf unseren üblichen Flügen, können jedoch nicht garantieren, dass dies immer möglich ist.
5.5 RÜCKBESTÄTIGUNG UND GEBÜHREN BEI NICHTERSCHEINEN
5.5.1 Es ist nicht erforderlich, Ihre Reservierungen rückzubestätigen.
5.5.2 Sie sind dafür verantwortlich, alle Rückbestätigungsanforderungen anderer an Ihrer Reise beteiligter Luftfrachtführer direkt mit ihnen zu überprüfen. Ist eine Rückbestätigung erforderlich, müssen Sie die Rückbestätigung bei dem Luftfrachtführer vornehmen, dessen Flugliniencode für die betreffende Strecke auf dem Flugschein eingetragen ist. Wir haften Ihnen gegenüber nicht, wenn ein anderer Luftfrachtführer eine oder mehrere Buchungen aus einem beliebigen Grund storniert, darunter auch Ihre Nichterfüllung der Rückbestätigungsbestimmungen, und Ihr Anspruch auf Weiterflug oder Erstattung unterliegt den Beförderungsbedingungen des entsprechenden Luftfrachtführers.
5.5.3 Wenn Sie nicht zu einem Flug erscheinen, für den Sie eine bestätigte Reservierung haben, wird Ihnen eine Gebühr für „Nichterscheinen” berechnet, wie in unseren Tarifregeln festgelegt. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, nach unserem Ermessen jeden zuvor Ihnen zugewiesenen Sitzplatz zu nutzen. Dabei sind wir nicht verpflichtet, den im Zusammenhang mit einer solchen Reservierung gezahlten Tarif oder die Gebühr zu erstatten, mit Ausnahme der in Artikel 10 vorgesehenen Bestimmung.
5.5.4 Wenn Sie nicht zu einem Flug erscheinen, für den vor Ende des Check-ins eine bestätigte Reservierung für Sie vorliegt oder wenn Sie nach dem Check-in nicht innerhalb der auf Ihrer Bordkarte angegebenen Boarding-Zeit am Flugsteig erscheinen oder uns nicht im Voraus (vor Abflug Ihres Fluges) mitteilen, dass Sie nicht wie gebucht reisen können, werden wir alle Ihre nachfolgenden Flugreservierungen stornieren. Wenn Sie uns jedoch im Voraus benachrichtigen, stornieren wir Ihre nachfolgenden Flugreservierungen nicht.
5.5.5 Wenn Ihre Reise mit uns von einem Flughafen in der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich aus startet und wenn:
(a) Sie aus irgendeinem Grund ein Flugsegment Ihres Flugscheins verpasst oder nicht verwendet haben, aber beabsichtigen, das/die nachfolgende(n) Flugsegment(e) ohne zusätzliche Zahlung oder Preisanpassung zu nutzen, müssen Sie uns innerhalb von 24 Stunden nach Abflug des ungenutzten Flugsegments kontaktieren und eine weitere Gültigkeit der verbleibenden Flugreservierungen beantragen. Wenn Sie uns wie oben beschrieben informieren, können wir die restliche Strecke sichern, ohne dass zusätzliche Zahlungen oder Preisanpassungen auf Sie zukommen.
(b) Sie uns nicht wie oben unter (a) angegeben informieren, werden alle folgenden Flugreservierungen storniert. Wenn Sie anschließend mit einem solchen Flugschein reisen möchten, müssen Sie, sofern ein Sitzplatz verfügbar ist, die Tarifdifferenz zwischen dem ursprünglichen Flugschein und dem höchsten Flugtarif der gleichen Klasse zahlen, die zum Zeitpunkt der Umschreibung des Flugscheins anfällt. Sind die ursprünglichen Tarifbestimmungen für Sie von Vorteil, so werden diese angewendet.
5.5.6 Wir haften nicht für Verluste oder Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie diese in Artikel 5 dargelegten Anforderungen nicht erfüllen.
6.1.1 Sie sollten rechtzeitig vor dem Abflug am zugewiesenen Check-in-Schalter und am Flugsteig eintreffen, um alle behördlichen Formalitäten und Abflugverfahren zu durchlaufen, und dürfen keinesfalls später als die angegebene Check-in-Frist erscheinen. Check-In-Fristen und Boarding-Zeiten sind an jedem Flughafen unterschiedlich und können sich ändern. Sie müssen sich darüber informieren und an sie halten. Wir oder unsere bevollmächtigten Agenten werden Sie über die Check-in-Frist für Ihren ersten Flug mit uns informieren, die auf Ihrem Flugschein angegeben ist, wenn diese von der in Artikel 6.1.2 unten genannten normalen Frist abweicht. Bei allen nachfolgenden Flügen während Ihrer Reise sollten Sie sich über die Check-in-Fristen informieren, da wir und unser bevollmächtigter Agent davon eventuell keine Kenntnis haben. Die Check-in-Fristen für unsere Flüge finden Sie auf unserer Website oder erhalten Sie von uns oder unseren bevollmächtigten Agenten.
6.1.2 An den meisten Flughäfen öffnet der Check-in vier Stunden vor Ihrer geplanten Abflugzeit. Der Check-in endet 60 Minuten vor dem geplanten Abflug Ihres Fluges, wenn Sie in der Economy Class reisen, oder 45 Minuten vor dem Abflug, wenn Sie in der Business oder First Class fliegen. Schauen Sie auf Ihrem Flugschein nach, auf dem genaue unterschiedliche Zeiten angegeben sein können. Die Check-in-Frist für Direktflüge in die USA beträgt zwei (2) Stunden vor dem geplanten Abflugzeitpunkt. Sie müssen mindestens 60 Minuten vor dem geplanten Abflugzeitpunkt Ihres Fluges bei der US-Preclearance-Kontrolle eintreffen.
6.1.3 Für online mit einer Kreditkarte gekaufte Flugscheine müssen Sie möglicherweise beim Check-in die für den Kauf des Flugscheins verwendete Kreditkarte oder eine Fotokopie davon vorlegen, wenn der Fluggast nicht Inhaber der Kreditkarte ist.
6.1.4 Der Online-Check-in ist je nach Abflug- und Ankunftsflughafen ab 30 Stunden bis zu einer (1) Stunde vor dem geplanten Abflug Ihres Fluges möglich. Wenn Sie nach dem Online-Check-in Gepäck aufgeben müssen, müssen Sie es spätestens 90 Minuten vor dem geplanten Abflug Ihres Fluges am Check-in-Schalter abgeben. Bei einem Direktflug in die USA müssen Sie Ihr Gepäck spätestens 120 Minuten vor dem geplanten Abflug Ihres Fluges am Check-in-Schalter abgeben.
6.1.5 Wenn Sie online einchecken, werden Sie über die Frist für die Gepäckannahme und die Boarding-Zeit informiert.
6.1.6 Sie müssen spätestens zu der auf Ihrer Bordkarte angegebenen Boarding-Zeit am Flugsteig erscheinen.
6.1.7 Wir behalten uns das Recht auf Stornierung Ihrer Buchung vor, wenn Sie die angegebenen Check-in-Fristen und Boarding-Zeit nicht einhalten. Ihnen wird die Beförderung verweigert und Ihr aufgegebenes Gepäck wird abgeladen, wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Boardings nicht am Flugsteig befinden. Wenn dies zu einer Verspätung des Fluges führt, weil Sie des Flugzeugs verwiesen werden und Ihr Gepäck entladen wird, behalten wir uns das Recht vor, alle vertretbaren Kosten einzufordern, die uns aufgrund Ihrer Handlung entstanden sind. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen die weitere Beförderung zu verweigern und den Wert der nicht genutzten Flugsegmente Ihres Flugscheins oder der in unserem Besitz befindlichen Mittel auf diese Kosten anzuwenden.
6.1.8 Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Kosten, die aufgrund Ihrer Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels 6 entstehen.
7.1 UNSER RECHT, DIE BEFÖRDERUNG ZU VERWEIGERN
7.1.1 Nach unserem pflichtgemäßen Ermessen und zusätzlich zu unserem Recht, die Beförderung gemäß Artikel 7.1.2 zu verweigern, können wir die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck verweigern, wenn wir Ihnen schriftlich mitgeteilt haben, dass wir Sie oder Ihr Gepäck zu keinem Zeitpunkt nach dem Datum dieser Verbotsmitteilung auf einem unserer Flüge befördern werden.
(a) In der Verbotsmitteilung wird das Datum des Inkrafttretens des Verbots sowie der Gültigkeitszeitraum angegeben. Wir können das Verbot auf unbestimmte Zeit erlassen.
(b) Die Verbotsmitteilung informiert Sie auch darüber, dass Sie keinen Flugschein für unsere Flüge kaufen und weder darum bitten noch zulassen dürfen, dass eine andere Person einen solchen Flugschein für Sie erwirbt.
(c) Wenn Sie während des Zeitraums, in dem das Verbot für Sie gilt, versuchen, auf einem unserer Flüge zu reisen, lehnen wir die Beförderung ab und Sie erhalten nur eine unfreiwillige Rückerstattung des Tarifs. Sie haben keinen Anspruch auf eine andere Entschädigung.
7.1.2 Selbst wenn Sie einen gültigen Flugschein und eine Bordkarte für einen Flug besitzen, können wir Ihre Beförderung oder die Ihres Gepäcks ablehnen oder Sie bei Bedarf ohne vorherige Ankündigung des Flugzeugs verweisen, wenn eines oder mehrere der folgenden Ereignisse eingetreten sind oder wir vernünftigerweise Grund zur Annahme haben, dass sie eintreten könnten:
(a) solche Maßnahmen sind erforderlich, um geltende Gesetze, Vorschriften, Anordnungen oder Richtlinien der Regierung einzuhalten;
(b) die Beförderung von Ihnen und/oder Ihrem Gepäck kann die Sicherheit oder Gesundheit des Flugzeugs, anderer Fluggäste oder der Besatzung gefährden oder beeinträchtigen oder den Komfort anderer Fluggäste oder der Besatzung erheblich beeinträchtigen oder den ordnungsgemäßen Lufttransport stören oder vermeintlich stören;
(c) Ihr geistiger oder körperlicher Zustand, einschließlich Ihrer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen, stellt eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst, andere Fluggäste, die Besatzung oder das Flugzeug oder für Sachgüter dar oder vermeintlich dar;
(d) Sie lehnen die Einhaltung einer von der Regierung oder der Fluggesellschaft auferlegten medizinischen Richtlinie ab, z. B. das Tragen einer Gesichtsmaske oder einer ähnlichen Mund-Nasen-Bedeckung, die Durchführung einer nicht-invasiven thermischen oder Temperaturmessung, das Ausfüllen einer Gesundheitserklärung oder eine ähnliche Anforderung.
(e) Aufgrund Ihres geistigen oder körperlichen Zustands, einschließlich Ihrer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen, würden sich andere Fluggäste an Bord des Flugzeugs wahrscheinlich belästigt oder unwohl fühlen, wenn Sie weiterreisen dürften. In einer solchen Situation können wir nach eigenem Ermessen anbieten, Sie in einer anderen als der von Ihnen gebuchten Serviceklasse/Kabine zu befördern. Wenn Sie damit einverstanden sind, in der von uns angebotenen Klasse zu reisen, erstatten wir keine Preisdifferenz;
(f) Sie haben eine erforderliche Sicherheits-, medizinische oder ähnliche Überprüfung Ihrer Person oder Ihres Gepäcks verweigert.
(g) Nachdem Sie sich einer von einer Fluggesellschaft oder der Regierung vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfung unterzogen haben, können Sie keine zufriedenstellenden Antworten auf die gestellten Sicherheitsfragen geben; oder Sie haben eine Beurteilung oder Analyse des Sicherheitsprofils nicht bestanden oder manipulieren oder entfernen Sicherheitssiegel an Ihrem Gepäck oder Sicherheitsaufkleber auf Ihrer Bordkarte;
(h) Sie haben den für Ihre Beförderung geltenden Tarif oder Steuern, Gebühren, Abgaben oder Zuschläge nicht vollständig bezahlt;
(i) Sie scheinen unserer Meinung nach über keine gültigen oder rechtmäßig erworbenen Reisedokumente zu verfügen; oder die erforderlichen Visabestimmungen zu erfüllen; oder Ihre Reisedokumente auf betrügerische Weise erworben zu haben; oder zu versuchen, in ein Land einzureisen oder sogar durchzureisen, für das Sie keine gültigen Reisedokumente haben oder die Einreisebestimmungen nicht erfüllen; oder Ihre Reisedokumente während des Fluges oder zwischen Check-in und Boarding vernichtet zu haben; oder sich zu weigern, Ihre Reisedokumente gegen eine Quittung der Flugbesatzung zu übergeben; oder uns nicht zu gestatten, eine Kopie Ihrer Reisedokumente anzufertigen, wenn wir dies verlangen;
(j) Sie legen einen Flugschein vor, der rechtswidrig oder auf betrügerische Weise erworben wurde oder erworben zu sein scheint (z. B. durch Verwendung einer gestohlenen Kreditkarte oder Debitkarte oder durch fehlerhafte oder betrügerische Einlösung einer Flugprämie im Rahmen eines Fluggasttreueprogramms) ); der bei einem anderen Unternehmen als uns oder unserem bevollmächtigten Agenten gekauft wurde; oder der vom ausstellenden Luftfrachtführer storniert oder suspendiert wurde oder als unecht, nachgemacht oder gefälscht erscheint;
(k) Sie können nicht nachweisen, dass Sie die auf dem Flugschein genannte Person sind;
(l) Sie haben beim Check-in nicht die Kreditkarte (oder eine akzeptable Kopie der Kreditkarte) vorgelegt, mit der Sie Ihren Flugschein gekauft haben, bzw. wenn Ihr Flugschein über eine Website oder ein Call Center erworben wurde, den von uns angegebenen alternativen Berechtigungsnachweis;
(m) Sie haben die Anforderungen in Artikel 3.3 bezüglich der Reihenfolge und Verwendung der Flugcoupons nicht erfüllt oder Sie legen einen Flugschein vor, der auf andere Weise als durch uns oder unserem bevollmächtigten Agenten ausgestellt oder geändert wurde.
(n) Sie haben vor dem Boarding oder an Bord die Flugzeuganweisungen in Bezug auf Sicherheit oder Schutz von Bodenpersonal oder Besatzungsmitgliedern nicht beachtet oder behindern oder erschweren die Erfüllung ihrer Aufgaben oder Sie haben das Flugzeug oder eine von uns verwendete Ausrüstung beschädigt, manipuliert oder drohen damit.
(o) Sie haben sich zuvor einer der oben genannten Handlungen oder Unterlassungen entweder bei uns oder einer anderen Fluggesellschaft schuldig gemacht und wir haben Grund zu der Annahme, dass dies erneut eintreten könnte.
(p) Sie begehen beim Check-in oder während des Boardings oder beim Aussteigen aus einem Anschlussflug oder an Bord des Flugzeugs vor dem Start oder an Bord des Flugzeugs auf einem Anschlussflug oder während Sie einen Dienst von uns in Anspruch nehmen eine Straftat;
(q) Vor oder während des Boardings des Flugzeugs oder Aussteigens aus einen Anschlussflug oder während Sie an Bord des Flugzeugs vor dem Start einen Dienst von uns in Anspruch nehmen drücken Sie sich bedrohlich, missbräuchlich, beleidigend, belästigend oder unanständig aus oder verhalten sich gegenüber dem Bodenpersonal, den Besatzungsmitgliedern oder Mitreisenden bedrohlich, missbräuchlich oder beleidigend;
(r) Sie haben sich in einer Weise verhalten, die im Zusammenhang mit der vorherigen Beförderung durch uns oder der Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft verboten ist, und wir haben Grund zu der Annahme, dass Sie dieses Verhalten wiederholen könnten, oder Ihnen wurde zuvor die Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft aus irgendeinem Grund im Zusammenhang mit Ihrem Verhalten verweigert oder Sie haben gegen eine der in Artikel 11.1 dargelegten Pflichten in Bezug auf die vorherige Beförderung durch uns oder eine andere Fluggesellschaft verstoßen;
(s) Sie halten sich nicht an unsere Anweisungen in Bezug auf die Sicherheit und den Komfort anderer Fluggäste (darunter in Bezug auf die Sitzanforderungen gemäß Artikel 5.4.3, die Aufbewahrung von Handgepäck, das Rauchen, den Alkoholkonsum, den Drogenkonsum, die Verwendung elektronischer Geräte, einschließlich Mobiltelefone, Laptops, PDAs, tragbare Technologie und Smart Watches, tragbare Rekorder, tragbare Radios, CD-, DVD- und MP3-Player, elektronische Spiele oder Übertragungsmedien) oder verursachen an Bord des Flugzeugs Chaos oder Unruhe;
(t) Sie haben scherzhaft eine Bombe, Entführung oder eine andere Sicherheitsbedrohung angedroht oder versucht anzudrohen;
(u) Wir wurden (mündlich oder schriftlich) von der Einwanderungsbehörde oder anderen Behörden des Landes, in das Sie reisen oder durch das Sie möglicherweise reisen möchten, oder eines Landes, in dem Sie einen Zwischenstopp geplant haben, darüber informiert, dass Ihnen die Einreise in dieses Land auch dann nicht gestattet ist, wenn Sie über gültige Reisedokumente verfügen.
(v) Wir wurden (mündlich oder schriftlich) von der Einwanderungsbehörde oder anderen Behörden des Abfluglandes darüber informiert, dass Sie oder jemand, für den Sie verantwortlich sind und der mit Ihnen reist, nach gesetzlicher oder gerichtlicher Anordnung oder aufgrund von Kautionsauflagen die Jurisdiktion des Abflugortes des Flugzeugs nicht verlassen dürfen/darf;
(w) Sie versäumen es oder weigern sich, uns Informationen zu geben, die sich in Ihrem Besitz befinden oder Ihnen zur Verfügung stehen und um die eine Regierungsbehörde uns rechtmäßig in Bezug auf Sie gebeten hat, oder es scheint uns, dass solche von Ihnen gegebenen Informationen falsch oder irreführend sind;
(x) Sie erfüllen die Anforderungen von Artikel 5.4.3 bezüglich der Sitzanforderungen nicht;
(y) Sie erfüllen die Anforderungen von Artikel 7.3 in Bezug auf die medizinische Flugtauglichkeit nicht;
(z) Sie erfüllen die Anforderungen von Artikel 17 in Bezug auf die Beförderung schwangerer Fluggäste und neugeborener Kinder; die Beförderung alleinreisender Minderjähriger; die Beförderung kranker Fluggäste; die eingeschränkte Verwendung elektronischer Geräte und Gegenstände; den Konsum alkoholischer Getränke an Bord oder in Bezug auf die Beförderung von Schusswaffen und gefährlichen Gütern nicht;
(aa) Sie befinden sich im illegalen Besitz von Drogen oder wir vermuten begründeterweise, dass Sie sich im illegalen Besitz von Drogen befinden.
7.1.3 Wir sind nicht verpflichtet, Nachforschungen anzustellen, um festzustellen, ob ein in Artikel 7.1.2. aufgeführtes Ereignis eintreten kann, und können nach eigenem Ermessen die verbleibenden nicht genutzten Teile des Flugscheins stornieren. Sie sind in dem Fall nicht berechtigt, Ihre Reise abzuschließen oder eine Rückerstattung für das Flugsegment, für das Ihnen die Beförderung verweigert wurde, oder für ein anderes auf dem Flugschein angegebenes folgendes Flugsegment zu erhalten. Wir haften nicht für Folgeschäden oder indirekte Schäden, die aufgrund einer solchen Verweigerung der Beförderung oder Ihres Verweises aus dem Flugzeug während eines Teils Ihrer Beförderung entstehen. Wir behalten uns das Recht vor, von Ihnen alle zumutbaren Kosten und Aufwendungen eines solchen Verweises gemäß Artikel 11.2 einzufordern.
7.1.4 Falls Ihnen die Beförderung aus einem der in Artikel 7.1.2 genannten Gründe verweigert wird, haften Sie für alle zumutbaren Kosten und Aufwendungen, die uns entstehen:
(a) um Eigentum zu reparieren oder zu ersetzen, das von Ihnen beschädigt, verloren oder zerstört wurde;
(b) weil das Flugzeug umgeleitet wurde oder Flug sich verzögert hat, um Sie des Flugzeugs zu verweisen und/oder Ihr Gepäck aus dem Flugzeug zu entfernen;
(c) um jede andere Person zu entschädigen, die von Ihren Handlungen betroffen war;
und wir können den Wert des nicht genutzten Teils Ihres Flugscheins oder eines Teils Ihres in unserem Besitz befindlichen Geldes zur Rückforderung von solchen Kosten oder Ausgaben verwenden.
7.2 BESONDERE UNTERSTÜTZUNG
7.2.1 Wir empfehlen, dass Sie in Bezug auf die Beförderung von alleinreisenden Kindern, Personen mit eingeschränkter Mobilität, schwangeren Frauen, Personen mit Krankheit oder die eine besondere Unterstützung (z. B. einen Rollstuhl) benötigen, zum Zeitpunkt der Flugscheinausstellung die erforderliche besondere Unterstützung mit uns vereinbaren und unsere in den Artikeln 7.4 und 17 beschriebenen geltenden Verfahren befolgen.
7.2.2. Sofern sich Ihr Sonderbetreuungsbedarf nach unserer Zustimmung zu Ihrer Beförderung nachteilig verändert, müssen Sie uns unverzüglich über die geänderten Umstände informieren und nochmals unsere Zustimmung zur Beförderung beantragen. Fluggästen, die uns zum Zeitpunkt des Flugscheinkaufs auf eine Behinderung oder besondere Anforderungen hingewiesen haben und von uns akzeptiert wurden, wird die Beförderung aufgrund einer solchen Behinderung oder besonderen Anforderung nicht verweigert, es sei denn, sie haben diese Beförderungsbedingungen nicht eingehalten.
7.2.3 Wenn Sie aus oder in die USA oder bestimmte andere Länder fliegen, bestimmen die örtlichen Gesetze unter Umständen, dass Sie allen oder einem Teil der in diesem Artikel 7.2 festgelegten Anforderungen nicht nachkommen müssen, und Sie sollten sich bei uns erkundigen, inwiefern die Anforderungen möglicherweise abweichen.
7.3 FLUGTAUGLICHKEIT
7.3.1 Sie müssen medizinisch gesehen flugfähig sein, bevor Sie ins Flugzeug einsteigen. Unsere Richtlinien zur Flugtauglichkeit finden Sie auf unserer Website.
7.3.2 Möglicherweise müssen Sie einen Gesundheitsfragebogen oder eine Gesundheitserklärung als Reisebedingung ausfüllen. Möglicherweise müssen Sie sich auch weiteren Befragungen oder Prüfungen durch qualifiziertes Personal unterziehen. Wenn Sie sich weigern, einen solchen Fragebogen oder eine solche Erklärung auszufüllen, oder wenn Sie unsere medizinischen Kriterien für die Reise nicht erfüllen, können wir Ihnen nach eigenem Ermessen das Boarding verweigern. Unter diesen Umständen haben Sie Anspruch auf eine Gutschrift, die für zukünftige Reisen verwendet werden kann. Sie haben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder sonstige Entschädigung.
7.3.3 Eine ärztliche Untersuchung ist nicht erforderlich, es sei denn, Sie haben Grund zu der Annahme oder sollten bei vernünftiger Betrachtung eigentlich wissen, dass Sie eine Krankheit haben, die sich durch einen regulären Flug verschlimmern oder Ihnen Probleme bereiten könnte, sofern Sie vor Ende Ihres Fluges keine professionelle ärztliche Behandlung erhalten. Sofern Sie nicht in die oder aus den USA fliegen, wo Sie unter Umständen von einem Teil oder allen diesen Anforderungen befreit sind, werden wir Sie, wenn Sie:
(a) an einer Krankheit leiden, die als ansteckend oder übertragbar gilt;
(b) vor Kurzem einen schwerwiegenden medizinischen Vorfall erlitten haben;
(c) unter einem instabilen physischen oder psychischen Zustand leiden, der wahrscheinlich eine Gefahr für andere Fluggäste darstellt oder ihnen Unbehagen bereitet;
(d) mit einem frühgeborenen Säugling reisen (wir stellen keine Inkubatoren zur Verfügung);
(e) einen Liegendtransport benötigt;
(f) an einer Krankheit leiden, die durch das Fliegen negativ beeinträchtigt werden kann;
(g) an einer Krankheit leiden, die eine mögliche Gefahr für die Sicherheit der anderen Fluggäste darstellen oder sich auf die Pünktlichkeit des Fluges auswirken könnte, darunter eine eventuelle Umleitung;
(h) während des Flugs Sauerstoff benötigen oder einen tragbaren Sauerstoffkonzentrator (POC) oder ein Beatmungsgerät verwenden;
(i) batteriebetriebene medizinische Geräte benötigen (außer CPAP);
(j) verlangen, dass während des Fluges ein medizinisches Verfahren wie eine Injektion verabreicht wird; oder
(k) Unterstützung bei der Essensaufnahme oder dem Toilettengang benötigen oder sich nicht ohne Hilfe im Flugzeug fortbewegen können oder Hilfe bei einer etwaigen Evakuierung benötigen;
befördern, sofern Sie zuvor eine Genehmigung von unserer medizinischen Abteilung erhalten haben, die möglicherweise verlangt, dass Sie mit einem persönlichen Pflege-/Sicherheitsassistenten reisen. Anträge auf eine solche Genehmigung sollten mit einem ausgefüllten MEDIF-Formular gestellt werden, das Sie auf unserer Website herunterladen können.
7.3.4 Sie sollten uns das ordnungsgemäß ausgefüllte MEDIF-Formular spätestens 72 Stunden vor dem Flug mit einem von einem zugelassenen Arzt unterzeichneten Originalzertifikat, das auf höchstens 14 Tage vor Ihrem Flug datiert ist und Ihre Reisefähigkeit auf allen für Sie gebuchten Flügen bestätigt, vorlegen. Wenn Ihnen mitgeteilt wurde, dass Sie flugfähig sind, sofern bestimmte Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, liegt es in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie diese Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben.
7.3.5 Wenn Sie während des Fluges aus irgendeinem Grund krank werden (außer aus Gründen, die uns oder unserem bevollmächtigten Agenten zuzurechnen sind), erstatten Sie uns alle zumutbaren Kosten und Aufwendungen, die uns aus folgenden Gründen entstehen:
(a) aufgrund einer Behandlung an Bord des Flugzeugs, eines Transports am Boden oder einer Behandlung durch Dritte; und
(b) durch Umleitung des Flugzeugs, um einen Arzt aufzusuchen, wenn Sie gegen Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen verstoßen haben; und wir können den Wert des nicht genutzten Teils Ihres Flugscheins oder eines Teils Ihres in unserem Besitz befindlichen Geldes zur Rückforderung von solchen Kosten oder Ausgaben verwenden.
7.4 BEFÖRDERUNG VON SCHWANGEREN FLUGGÄSTEN, SÄUGLINGEN UND KINDERN
7.4.1 Wenn Sie schwanger sind und sich in oder nach Ihrer 28. Schwangerschaftswoche befinden, werden wir Sie nur dann in unserem Flugzeug befördern, wenn Sie uns einen medizinischen Bericht oder einen Brief vorlegen, der:
(a) von einem entsprechend qualifizierten Arzt oder einer Hebamme unterschrieben ist;
(b) Ihren Geburtstermin angibt; und
(c) bestätigt, dass Ihre Schwangerschaft ohne Komplikationen verläuft;
(d) uns das späteste Datum mitteilt, bis zu dem Sie voraussichtlich reisefähig sind.
7.4.2 Sie benötigen nach der 35 Schwangerschaftswoche bei Flügen ab 4 Stunden sowie nach der 36. Schwangerschaftswoche für alle Flüge eine Vorabgenehmigung unserer medizinischen Abteilung. Bei einer komplizierten Schwangerschaft (z. B. Zwillinge oder Drillinge) werden Sie nach der 32. Schwangerschaftswoche nicht mehr zur Reise zugelassen. Unsere Richtlinien für werdende Mütter finden Sie auf unserer Website.
7.4.3 Die Beförderung von Neugeborenen ist frühestens 7 Tage nach der Geburt gestattet, sofern es sich um eine Geburt ohne medizinische Komplikationen handelt. Bei jeder komplizierten oder Frühgeburt ist eine vorherige Genehmigung durch unsere medizinische Abteilung erforderlich.
7.4.4 Kinder zwischen 5 und 17 Jahren dürfen vorbehaltlich unserer auf unserer Website verfügbaren Richtlinie für alleinreisende Minderjährige und junge Fluggäste allein reisen.
8.1 FREIGEPÄCKMENGE
8.1.1 Ihre Freigepäckmenge hängt von dem erworbenen Flugschein ab. Vorbehaltlich geltender Bestimmungen und Einschränkungen können Sie das Gepäck gemäß der auf Ihrem Flugschein angegebenen Menge befördern. Die Freigepäckmengen werden auf unserer Website erläutert.
8.2 ÜBERGEPÄCK
8.2.1 Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäckmenge hinaus ist zuschlagspflichtig. Diese Preise sind auf Anfrage bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhältlich. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung von Gepäck zu verweigern, das über Ihre Freigepäckmenge hinausgeht. Wir werden Ihr Übergepäck nur auf demselben Flug wie Sie befördern, wenn im Flugzeug ausreichend Platz vorhanden ist und Sie den entsprechenden Aufpreis für die Beförderung von Übergepäck bezahlt haben. Die Gebühren für Übergepäck finden Sie auf unserer Website.
8.3 ALS GEPÄCK UNZULÄSSIGE GEGENSTÄNDE UND ZERBRECHLICHE/VERDERBLICHE GÜTER
8.3.1 Sie dürfen keine Gegenstände in Ihr Gepäck packen (ob in das aufgegebene Gepäck oder Handgepäck), die:
(a) das Flugzeug oder Personen oder Sachgüter an Bord des Flugzeugs wahrscheinlich gefährden, wie die in den Technischen Anweisungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg und den Gefahrgutverordnungen des Internationalen Luftverkehrsverbandes (IATA) und den LAGS-Verordnungen angegeben.
(b) durch die geltenden Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen eines Staates, in dem der Flug startet oder landet, verboten sind;
(c) von uns vernünftigerweise als für die Beförderung ungeeignet angesehen werden, weil sie gefährlich oder unsicher sind oder aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe, ihrer Form oder ihrer Art oder weil sie unter anderem hinsichtlich des eingesetzten Flugzeugtyps zerbrechlich oder verderblich sind. Informationen zu nicht akzeptablen Gegenständen sind auf Anfrage erhältlich. oder
(d) durch unsere Bestimmungen als eingeschränkt oder verboten gelten.
8.3.2 Auf unserer Website finden Sie eine vollständige aktualisierte Liste der Gegenstände, deren Beförderung im aufgegebenen Gepäck oder Handgepäck nicht gestattet, inakzeptabel, eingeschränkt und verboten ist. Einige Gegenstände sind eingeschränkt und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen, d. h. nach unserer vorherigen Genehmigung, mitgeführt werden. Auf der Website finden Sie auch Informationen dazu, wie Sie unsere Genehmigung einholen. Sie dürfen in Ihr aufgegebenes Gepäck und Handgepäck keine Gegenstände packen, die wir von Zeit zu Zeit in unseren Bestimmungen oder Hinweisen angeben.
8.3.3 Wenn ein Handgepäck auf Ihren Wunsch oder unsere Aufforderung hin aufgegeben wird, müssen Sie umgehend alle Gegenstände entfernen, die nicht im aufgegebenen Gepäck gestattet sind.
8.3.4 Sie sollten keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände in Ihr aufgegebenes Gepäck packen.
8.3.5 Wenn ein Gegenstand, obwohl er verboten ist, in Ihrem Gepäck enthalten ist oder in einer Weise befördert wird, die den Empfehlungen widerspricht, und wenn ein Verlust Ihres Gepäcks oder eine Beschädigung an Ihrem Gepäck oder einem anderen Sachgut festgestellt wird, werden wir den Schaden als durch Ihr Mitverschulden verursacht betrachten. Wir behalten uns das Recht vor, alle direkten Kosten, die uns aufgrund eines solchen Verlusts oder Schadens entstehen, von Ihnen erstatten zu lassen.
8.4 RECHT AUF VERWEIGERUNG DER GEPÄCKANNAHME
8.4.1 Wir werden es ablehnen, Gegenstände, die in Artikel 8.3 beschrieben sind, außer in der zulässigen Weise als Gepäck zu befördern, und wir können die weitere Beförderung solcher Gegenstände bei Entdeckung ablehnen, unabhängig davon, ob und wann uns das Vorhandensein von Gegenständen mitgeteilt wurde oder wir die Gegenstände entdeckt haben.
8.4.2 Wir können die Annahme von Gepäck zur Beförderung verweigern, es sei denn, es ist unserer angemessenen Einschätzung nach ordnungsgemäß und sicher in geeigneten Behältern verpackt. Informationen über Packbestimmungen und nicht zur Beförderung geeignete Behälter erhalten Sie auf Anfrage.
8.5 DURCHSUCHUNGSRECHT
8.5.1 Aus Sicherheitsgründen können wir verlangen, dass Sie einer Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihrer Person und Ihres Gepäcks sowie dem Röntgen Ihres Gepäcks zustimmen. Wenn Sie nicht anwesend sind, kann Ihr Gepäck in Ihrer Abwesenheit durchsucht, gescannt oder geröntgt werden, um festzustellen, ob Sie im Besitz von einem in Artikel 8.3 beschriebenen Gegenstand sind oder sich ein solcher Gegenstand in Ihrem Gepäck befindet. Wenn Sie einer solchen Aufforderung nicht nachkommen, können wir es ablehnen, Sie und Ihr Gepäck zu befördern. Falls eine Durchsuchung oder ein Scan Ihnen oder eine Röntgendurchsuchung oder ein Scan Ihrem Gepäck Schaden zufügt, haften wir nicht für diesen Schaden, es sei denn, der Schaden ist aus unserem Verschulden oder unserer Fahrlässigkeit entstanden.
8.5.2 Sie müssen Sicherheitskontrollen Ihres Gepäcks durch Regierungsbeamte, Flughafenbeamte, Polizei- oder Militärbeamte und andere an Ihrer Beförderung beteiligte Luftfrachtführer zulassen. Wir sind nicht verantwortlich oder haftbar gegenüber Ihnen in Bezug auf Gegenstände, die Ihnen vom Sicherheitspersonal des Flughafens, Zollpersonal oder anderem Regierungspersonal abgenommen oder aus Ihrem Gepäck entfernt und/oder einbehalten werden.
8.5.3 Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über alle Anforderungen der Sicherheitsbehörden in anderen Ländern zu informieren und diese einzuhalten, die verlangen, dass aufgegebenes Gepäck so gesichert wird, dass es geöffnet werden kann, ohne dass Schaden verursacht werden kann, wenn der Fluggast nicht anwesend ist.
8.6 AUFGEGEBENES GEPÄCK
8.6.1 Nachdem Sie uns Ihr Gepäck, das Sie aufgeben möchten, übergeben haben, werden wir jedes Gepäckstück Ihres aufgegebenen Gepäcks verwahren und eine Gepäckidentifizierungsmarke dafür ausstellen. Die maximalen von uns akzeptierten Abmessungen und/oder Gewichte für aufgegebenes Gepäck sind auf unserer Website angegeben und verfügbar.
8.6.2 Auf dem aufgegebenen Gepäck muss Ihr Name oder eine andere persönliche Identifizierung (einschließlich einer Kontakttelefonnummer) angebracht sein.
8.6.3 Aufgegebenes Gepäck wird nach Möglichkeit in demselben Flugzeug wie Sie befördert, es sei denn, wir entscheiden uns aus Sicherheits- oder Betriebsgründen für einen Alternativflug. Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem Alternativflug befördert wird, liefern wir es Ihnen an die Adresse, die Sie uns angegeben haben, es sei denn:
(a) nach geltendem Recht am Ort der Abholung müssen Sie bei der Zollabfertigung anwesend sein, oder
b) der Grund für die Beförderung des aufgegebenen Gepäcks in einem alternativen Flugzeugs hing mit der Größe, dem Gewicht oder der Art des aufgegebenen Gepäcks zusammen oder
(c) Sie haben diese Beförderungsbedingungen nicht eingehalten.
In diesem Fall müssen Sie das Gepäck auf eigene Kosten vom Ankunftsflughafen abholen.
8.6.4 Abgesehen davon, wenn wir entscheiden, dass Ihr aufgegebenes Gepäck nicht im selben Flugzeug wie Sie befördert wird, werden wir Ihr aufgegebenes Gepäck nicht befördern, wenn:
(a) Sie nicht in das Flugzeug einsteigen, in das das Gepäck geladen wurde; oder
(b) Sie das Flugzeug nach dem Boarding und vor dem Start oder an einem Transitpunkt verlassen, ohne erneut einzusteigen.
8.6.5 Sie müssen sicherstellen, dass Ihr aufgegebenes Gepäck ausreichend robust und gut gesichert ist, um den üblichen und normalen Belastungen auf dem Luftweg standzuhalten, ohne Schäden zu erleiden (mit Ausnahme von normaler Abnutzung).
8.7 HANDGEPÄCK
8.7.1 Wir können maximale Abmessungen und/oder Gewichte für Handgepäck angeben, die folgende Bedingungen erfüllen müssen:
(a) es muss unter den Sitz vor Ihnen passen; oder
(b) in ein geschlossenes Gepäckfach in der Flugzeugkabine passen.
Wenn Ihr Gepäck auf diese Weise nicht aufbewahrt werden kann oder zu schwer ist oder aus irgendeinem Grund als unsicher eingestuft wird, muss es gemäß den Artikeln 8.2 und 8.3 als aufgegebenes Gepäck befördert werden.
8.7.2 Gegenstände, die nicht für die Beförderung im Frachtraum geeignet sind (z. B. empfindliche Musikinstrumente) und die den Anforderungen in Artikel 8.7.1 nicht entsprechen, werden von uns nur als begrenzte Freigabe in der Kabine des Flugzeugs zur Beförderung angenommen, wenn:
(a) Sie uns rechtzeitig vor dem Check-in informiert haben;
(b) wir die Genehmigung erteilt haben; und
(c) Sie jegliche geltende Sondergebühr für diesen Service entrichtet haben.
8.7.3 Wenn es sich bei dem Gegenstand um einen sehr wertvollen Gegenstand, ein Musikinstrument oder Diplomatengepäck handelt, den Sie als Handgepäck mitnehmen möchten und der nicht den Anforderungen in Artikel 8.7.1 entspricht, wird er nur unter der Voraussetzung zur Beförderung in der Kabine angenommen, dass:
(a) Sie uns vor dem Check-in ausreichend im Voraus informiert und wir die Genehmigung erteilt haben; und
(b) Sie einen oder mehrere zusätzliche Sitzplätze (je nach Verfügbarkeit) in derselben Reiseklasse wie Sie erwerben, um diesen zulässigen Gegenstand während des Fluges neben sich aufzubewahren.
8.8 ABHOLUNG UND RÜCKGABE DES AUFGEGEBENEN GEPÄCKS
8.8.1 Vorbehaltlich Artikel 8.6.3 müssen Sie Ihr aufgegebenes Gepäck abholen, sobald es an Ihrem Bestimmungsort oder Zwischenstopp verfügbar ist. Sollten Sie es nicht umgehend nach seiner Bereitstellung an Ihrem Bestimmungsflughafen oder Zwischenlandeort abholen, können wir Ihnen eine angemessene, von uns festgelegte Lagergebühr in Rechnung stellen. Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach seiner Bereitstellung abgeholt werden, können wir es entsorgen und den Erlös aus der Entsorgung ohne vorherige Ankündigung oder Haftung Ihnen gegenüber zu unserem Vorteil einbehalten.
8.8.2 Nur der Inhaber der Gepäckidentifizierungsmarke ist zur Aushändigung des aufgegebenen Gepäcks berechtigt. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Überprüfung der Identität oder Autorität des Inhabers der Gepäckidentifizierungsmarke oder für die Überprüfung, ob diese Person zur Abholung des Gepäcks berechtigt ist.
8.8.3 Wenn eine Person, die Anspruch auf aufgegebenes Gepäck erhebt, das Gepäck nicht anhand einer Gepäckidentifizierungsmarke identifizieren kann, geben wir das Gepäck nur unter der Bedingung an diese Person aus, dass sie zu unserer Zufriedenheit ihren Anspruch auf dieses Gepäck nachweist.
8.9 TIERE
8.9.1 Sofern Sie von uns keine vorherige schriftliche Genehmigung für die Beförderung gemäß den folgenden Anforderungen erhalten haben, behalten wir uns das Recht vor, die Beförderung von Tieren zu verweigern. Die Beförderung eines solchen Tieres unterliegt den folgenden Bedingungen:
(a) Sie erhalten und übermitteln uns die erforderlichen Ausreise-, Einreise-, Gesundheits- und sonstigen Genehmigungen, die für die Ausreise, Einreise oder Durchreise eines Tieres durch ein Land, einen Staat oder ein Gebiet erforderlich sind, von den zuständigen Behörden des Landes der Ausreise, des Landes der Einreise und der zuständigen Behörde in den VAE;
(b) Sie übernehmen die volle Verantwortung für dieses Tier und wir sind Ihnen gegenüber nicht verantwortlich oder haftbar für Verletzungen, Verluste, Verspätungen, Krankheiten oder Todesfall des Tieres, zu dessen Beförderung wir uns bereit erklärt haben;
(c) Sie stellen sicher, dass das Tier ordnungsgemäß in einer Transportbox mit den für die Beförderung im Frachtraum des Flugzeugs erforderlichen Futter- und Wasservorräten befördert wird (oder in einem den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Transportkorb) und über gültige Gesundheits- und Impfzeugnisse, Einreisegenehmigungen, Transit- und Ausreisegenehmigungen sowie andere von den Ländern der Aus- oder Durchreise erforderlichen Dokumente verfügt. Andernfalls wird die Beförderung des Tiers verweigert;
(d) Wir sind Ihnen gegenüber nicht verantwortlich oder haftbar, wenn einem solchen Tier die Ausreise, Einreise oder Durchreise durch ein Land, einen Staat oder ein Gebiet verweigert wird, und Sie als Person, die das Tier mit sich führt, müssen uns zumutbare Geldstrafen, Kosten, Verluste oder Verbindlichkeiten erstatten, die aus diesem Grund angefallen sind oder uns auferlegt wurden;
(e) Sie haften allein für die notwendigen Vorkehrungen für die Tiere, die Sie im Flugzeug befördern wollten und deren Beförderung verweigert wurde;
(f) Wir sind Ihnen gegenüber nicht verantwortlich oder haftbar, wenn Sie aufgrund einer verweigerten Beförderung eines Tieres, das Sie im Flugzeug befördern möchten, nicht reisen können;
(g) Eine solche Beförderung kann zusätzlichen von uns festgelegten Bedingungen unterliegen, die Ihnen vor der Beförderung mitgeteilt werden.
8.9.2 Falken können unter den von uns festgelegten Bedingungen, die auf Anfrage erhältlich sind, zur Beförderung in der Kabine zugelassen werden.
8.9.3 Wenn das Tier als Gepäck angenommen wird, wird es zusammen mit seiner Transportbox und seinem Futter nicht in Ihre Freigepäckmenge einbezogen und stellt Übergepäck dar, für das Sie den geltenden Preis zu zahlen haben, bevor Ihr Tier zur Beförderung angenommen wird.
8.9.4 Blindenhunde, die Fluggäste mit Behinderungen begleiten, werden zusätzlich zur normalen Freigepäckmenge kostenlos als aufgegebenes Gepäck befördert, vorbehaltlich der von uns festgelegten Bedingungen, die auf Anfrage erhältlich sind.
8.9.5 Wenn Sie aus den oder in die USA fliegen, bestimmen die örtlichen Gesetze unter Umständen, dass Sie allen oder einem Teil der in diesem Artikel 8.9 festgelegten Anforderungen nicht nachkommen müssen, und Sie sollten sich bei uns erkundigen, inwiefern die Anforderungen möglicherweise abweichen.
9.1 FLUGPLÄNE
9.1.1 Die in den Flugplänen oder auf Ihrem E-Ticket-Beleg angegebenen Flugzeiten können sich zwischen dem Datum der Veröffentlichung (oder Ausstellung) und dem Datum Ihrer tatsächlichen Reise ändern. Wir garantieren diese Flugzeiten nicht und sie sind kein Bestandteil Ihres Vertrags mit uns.
9.1.2 Bevor wir Ihre Buchung akzeptieren, werden wir oder unser bevollmächtigter Agent Sie über die zu diesem Zeitpunkt gültigen geplanten Flugzeiten informieren, die auf Ihrem Flugschein angezeigt werden. Unter Umständen müssen wir die planmäßige Abflugzeit nach Ausstellung des Flugscheins ändern. Wenn Sie uns eine Kontaktadresse mitteilen, werden wir oder unser bevollmächtigter Agent uns/sich bemühen, Sie über solche Änderungen zu informieren. Wenn wir, nachdem Sie Ihren Flugschein erworben haben, eine wesentliche Änderung der geplanten Flugzeiten vornehmen, die für Sie nicht akzeptabel ist, sollten Sie uns umgehend und spätestens 30 Tage nach dieser Benachrichtigung kontaktieren, um einen Alternativflug zu buchen. Wenn wir keinen für Sie akzeptablen Alternativflug buchen können, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung gemäß Artikel 10.2. Wenn Sie uns nach den 30 Tagen kontaktieren, unterliegt jede Änderung den Tarifregeln.
9.2 ANNULLIERUNG, UMLEITUNG, VERZÖGERUNGEN USW.
9.2.1 Wir werden alle angemessenen und notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Verzögerungen bei der Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck zu vermeiden. In Ausübung dieser Maßnahmen und um eine Flugannullierung zu verhindern, können wir in Ausnahmefällen veranlassen, dass ein Flug in unserem Namen von einem alternativen Luftfrachtführer und/oder Flugzeug durchgeführt wird, ohne jedoch die Verpflichtung zu solchen Vorkehrungen anzuerkennen.
9.2.2 Vorbehaltlich Artikel 9.2.4, wenn:
(a) wir einen Flug annullieren, der von uns durchgeführt werden soll; oder
(b) wir einen Flug nicht angemessen gemäß dem Flugplan durchführen, nicht an Ihrem Zielort oder Zwischenstopp anhalten; oder
(c) Sie durch uns einen von uns durchgeführten Anschlussflug verpassen, auf dem Sie eine bestätigte Reservierung haben,
Werden wir unter gebührender Berücksichtigung Ihrer angemessenen Interessen entweder:
(i) Sie und Ihr Gepäck zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf einem anderen unserer Linienflüge befördern, auf dem in der von Ihnen ursprünglich gebuchten Serviceklasse Sitzplätze frei sind, und gegebenenfalls die Gültigkeit Ihres Flugscheins verlängern; oder
(ii) Sie und Ihr Gepäck innerhalb eines angemessenen Zeitraums durch unsere eigenen Dienste oder eine andere von uns ausgewählten Fluggesellschaft an das auf Ihrem Flugschein angegebene Ziel (oder an ein von Ihnen angefordertes und in unserem Ermessen vereinbartes alternatives Ziel) ohne Aufpreis umleiten; oder
(iii) eine Rückerstattung gemäß den Bestimmungen der Artikel 3.1.11 und 10.2 leisten.
9.2.3 Bei Eintritt eines der in Artikel 9.2.2 genannten Ereignisse sind die in Artikel 9.2.2 aufgeführten Optionen die einzigen und ausschließlichen Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, sofern das Übereinkommen oder andere geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften nichts anderes vorsehen, und wir übernehmen Ihnen gegenüber keine weitere Haftung.
9.2.4 Im Falle einer Verspätung oder Flugannullierung teilen wir Ihnen den Grund für diese Verspätung oder Annullierung sowie Ihre Rechte gemäß den örtlichen Bestimmungen mit.
9.3 VERWEIGERTES BOARDING UND DOWNGRADING
9.3.1 Vorbehaltlich Artikel 9.3.4, wenn wir keinen zuvor bestätigten Platz auf einem von uns durchgeführten Flug zur Verfügung stellen können, für den Sie einen gültigen Flugschein besitzen und alle geltenden Check-in-Fristen und Boardingzeiten eingehalten haben und nicht aufgrund der Anwendung dieser Beförderungsbedingungen oder aus anderen vernünftigen Gründen vom Boarding ausgeschlossen wurden, werden wir:
(a) Sie auf einem unserer späteren Flüge in Ihrer gebuchten Serviceklasse oder in einer anderen Serviceklasse befördern; und
(b) eine Entschädigung gemäß geltendem Recht und der auf unserer Website verfügbaren Richtlinie zu Entschädigungen bei Nichtbeförderung zu leisten.
Abgesehen davon haften wir Ihnen gegenüber nicht für zusätzliche Verluste oder Kosten.
9.3.2 In einigen seltenen Fällen können wir Ihnen möglicherweise keinen Sitzplatz in der auf Ihrem Flugschein genannten Serviceklasse anbieten. In solchen Fällen, wenn Sie auf eine Reiseklasse herabgestuft werden, die niedriger ist als auf Ihrem Flugschein angegeben, werden wir vorbehaltlich Artikel 9.3.4:
(a) Ihnen die Differenz zwischen dem geltenden Tarif, den Steuern, Gebühren, Abgaben und Zuschlägen Ihrer gebuchten Serviceklasse und der Serviceklasse, in der Sie befördert werden, zahlen; und
(b) eine Entschädigung gemäß geltendem Recht und unserer Richtlinie zu Entschädigungen bei Nichtbeförderung leisten.
Alternativ können Sie eine unfreiwillige Rückerstattung gemäß Artikel 10.2 erhalten. Abgesehen davon haften wir Ihnen gegenüber für keinerlei Verluste oder Kosten.
9.3.3 Wenn wir Grund zu der Annahme haben, dass einigen Fluggästen die Beförderung aufgrund von Überbuchung oder anderen betrieblichen Gründen verweigert werden muss, werden wir die Fluggäste aktiv fragen, ob sie bereit sind, ihren Sitzplatz im Austausch für eine freiwillige Entschädigung in Form von Reiseguthaben aufzugeben, bevor das Boarding unfreiwillig verweigert wird. Wenn eine unfreiwillige Verweigerung des Boardings notwendig wird, werden wir uns bemühen, alleinreisende Minderjährige, Fluggäste mit Behinderungen und ihre Begleitpersonen, Familien und Fluggäste, denen das Boarding mit demselben Flugschein zuvor bereits verweigert wurde, bevorzugt zu behandeln.
9.3.4 Wenn Ihnen an einem Flughafen in bestimmten Gerichtsbarkeiten auf einem von uns durchgeführten Flug das Boarding verweigert wird oder Sie herabgestuft werden, oder wenn Sie in bestimmten Gerichtsbarkeiten einen Flugschein erworben haben, haben Sie im Falle, dass Sie:
(a) über eine bestätigte Reservierung verfügen;
(b) die geltende Check-In-Frist eingehalten haben und Ihnen nicht aufgrund der Anwendung dieser Beförderungsbedingungen oder aus anderen angemessenen Gründen das Boarding verweigert wird; und
(c) nicht kostenlos oder zu einem ermäßigten Tarif reisen, der der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich ist,
möglicherweise Anspruch auf bestimmte zusätzliche Rechte und Vorteile. Wir werden diese Informationen auf die in den geltenden Vorschriften vorgeschriebene Weise bereitstellen.
9.4 Ansprüche nach EU-VERORDNUNG 261/2004
9.4.1 Dieser Artikel gilt für Ansprüche nach EU-Verordnung 261/2004.
9.4.2 Fluggäste müssen Ansprüche direkt bei uns einreichen und uns 28 Tage oder die gesetzlich vorgeschriebene Zeit (je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist) einräumen, um direkt auf sie zu antworten, bevor sie Dritte damit beauftragen, in ihrem Namen Ansprüche geltend zu machen. Ansprüche können unter feedback@etihad.ae oder über unser Online-Schadensformular eingereicht werden.
9.4.3 Wir werden keine von Dritten eingereichten Ansprüche bearbeiten, wenn der beanspruchende Fluggast den Anspruch nicht direkt bei uns eingereicht und uns gemäß Artikel 9.4.2 Zeit zur Beantwortung gegeben hat.
9.4.4 Die Artikel 9.4.2 und 9.4.3 gelten nicht für Fluggäste, die nicht in der Lage sind, selbst Ansprüche geltend zu machen. Der gesetzliche Vormund eines Fluggasts, dem die Fähigkeit zur Geltendmachung eines Anspruchs fehlt, kann in dessen Namen den Anspruch bei uns geltend machen. Wir können einen Nachweis verlangen, dass der gesetzliche Vormund dazu befugt ist, im Namen des Fluggasts einen Anspruch geltend zu machen.
9.4.5 Ein Fluggast kann im Namen anderer Fluggäste derselben Buchung einen Anspruch bei uns geltend machen. Wir können einen Nachweis verlangen, dass der Fluggast die Zustimmung anderer Fluggäste derselben Buchung hat, in ihrem Namen einen Anspruch geltend zu machen.
9.4.6 Sofern in den Artikeln 9.4.3 und 9.4.4 nichts anderes bestimmt ist, werden wir von Dritten eingereichte Ansprüche nur bearbeiten, wenn dem Anspruch entsprechende Unterlagen beigefügt sind, aus denen hervorgeht, dass der Dritte befugt ist, im Namen des Fluggasts bzw. der Fluggäste zu handeln.
9.4.7 Fluggäste können Rechtsberater oder andere externe Beratern konsultieren, bevor sie ihren Anspruch direkt bei uns einreichen.
9.4.8 Jede Zahlung oder Rückerstattung erfolgt auf die für die Buchung verwendete Zahlungskarte oder auf das Bankkonto eines Fluggasts der Buchung. Wir können einen Nachweis verlangen, dass der betroffene Fluggast der Kontoinhaber ist.
9.4.9 Die Abtretung eines Rechts auf Entschädigung, Schadensersatz oder Rückerstattung gegen uns gilt nur, wenn das Recht natürlichen Personen, die in Ihrer Flugbuchung als zusätzliche Kunden registriert sind, und/oder, wenn Sie Mitglied einer Reisegruppe sind, anderen Fluggästen dieser Reisegruppe und/oder, wenn der Fluggast minderjährig oder anderweitig rechtlich nicht kompetent ist, an seinen gesetzlichen Vormund übertragen wird. In allen anderen Fällen ist die Abtretung eines Rechts auf Entschädigung, Schadensersatz oder Rückerstattung gegen uns an Dritte ungültig. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht, wenn die Abtretung oder der Forderungsübergang Abtretung gesetzlich vorgeschrieben ist.
10.1 ALLGEMEINES
10.1.1 Vorbehaltlich der geltenden örtlichen Bestimmungen erstatten wir einen Flugschein oder einen nicht verwendeten Teil gemäß den geltenden Tarifregeln oder Tarifen wie folgt zurück:
(a) vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieses Artikels leisten wir die Rückerstattung in der ursprünglichen Zahlungsweise entweder an die auf dem Flugschein genannte Person oder, gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises, an die Person, die den Flugschein bezahlt hat;
(b) wenn ein Flugschein von einer anderen Person als dem auf dem Flugschein genannten Fluggast bezahlt wurde und der Flugschein eine Rückerstattungsbeschränkung angibt, nehmen wir nur eine Rückerstattung an die Person vor, die den Flugschein bezahlt hat oder in deren Auftrag der Flugschein gekauft wurde; und
(c) der Antrag auf Rückerstattung sollte während der Gültigkeit des Flugscheins gestellt werden (Artikel 3.2.1).
10.1.2 Wenn Sie vor Reiseantritt und Verwendung eines Teils Ihres Flugscheins aufgrund höherer Gewalt am Reisen gehindert werden, sofern Sie uns dies unverzüglich im Voraus mitteilen und einen angemessenen Nachweis für höhere Gewalt erbringen, erstatten wir den Flugschein gemäß Artikel 10.3.
10.1.3 Im Falle des Todes eines Fluggasts vor Reiseantritt und Nutzung eines Teils des Flugscheins gewähren wir der Person, die den Flugschein bezahlt hat, oder einem unmittelbaren Familienmitglied eine vollständige Rückerstattung des Flugschein gemäß Artikel 10.2.1, sofern wir eine Kopie der Sterbeurkunde oder eines für uns zufriedenstellenden alternativen Nachweises erhalten.
10.1.4 Im Falle des Todes eines Fluggasts nach Reiseantritt erstatten wir die gemäß Artikel 10.2.1 berechneten nicht verwendeten Teile des Flugscheins.
10.1.5 Wenn vor Beginn Ihrer Reise und der Nutzung eines Teils Ihres Flugscheins ein unmittelbares Familienmitglied stirbt und Sie nicht mehr reisen möchten, erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung des Flugscheins gemäß Artikel 10.2.1, sofern wir eine Kopie der Sterbeurkunde und eines anderen Nachweises zur Feststellung der Beziehung zum Verstorbenen erhalten.
10.1.6 Wenn ein unmittelbares Familienmitglied nach Reiseantritt stirbt, erhalten Sie gemäß Artikel 10.2.1 eine Rückerstattung, sofern wir eine Kopie der Sterbeurkunde und eines anderen Nachweises zur Feststellung der Beziehung zum Verstorbenen erhalten, und wir verzichten auf jede Flugscheinbeschränkung, nach der Sie bei einem Stopover einen Mindestaufenthalt einlegen müssen.
10.1.7 Ein Antrag auf Rückerstattung Ihres Flugscheins sollte an die Stelle gerichtet werden, die den Flugschein ausgestellt hat. Für Flugscheine, die Sie über unsere Website erworben haben, können Sie online auf unserer Website einen Rückerstattungsantrag stellen (der in diesem Fall kostenlos ist) oder ihn über unser Callcenter oder ein Verkaufsbüro einreichen (in diesem Fall wird eine Verwaltungsgebühr erhoben). Sobald ein Online-Antrag gestellt wurde und Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben, werden wir die Rückerstattung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags zahlen.
10.2 UNFREIWILLIGE RÜCKERSTATTUNGEN
10.2.1 Wenn wir:
(a) einen Flug annullieren; oder
(b) einen Flug nicht planmäßig gemäß dem Zeitplan durchführen; oder
(c) Sie nicht auf einem Flug befördern, für den Sie eine bestätigte Reservierung haben und die Check-in-Frist und die geltende Boarding-Zeit eingehalten haben und Ihnen aus keinem der laut diesen Beförderungsbedingungen zulässigen Gründen das Boarding verweigert wurde; oder
(d) nicht an Ihrem Ziel oder Zwischenstopp anhalten; oder
(e) Sie nicht rechtzeitig zu einem Anschlussflug bringen, für den Sie über eine bestätigte Reservierung verfügen und ausreichend Zeit zwischen der ursprünglich geplanten Ankunftszeit Ihres Fluges und der Abflugzeit des Anschlussfluges lag,
wird die Höhe der Rückerstattung vorbehaltlich Artikel 3.1.11 und sofern nicht anders angegeben folgendermaßen ausfallen:
(i) wenn kein Teil des Flugscheins verwendet wurde, wird der Betrag dem gezahlten Tarif entsprechen (einschließlich Steuern, Gebühren, Abgaben und Zuschlägen bei außergewöhnlichen Umständen); oder
(ii) wenn ein Teil des Flugscheins verwendet wurde, wird der Betrag nicht weniger als die Differenz zwischen dem gezahlten Tarif (einschließlich Steuern, Gebühren, Abgaben und Zuschlägen bei außergewöhnlichen Umständen) und dem von uns für die Reise zwischen den Orten, für die der Flugschein verwendet wurde, auf der Grundlage der bereits geflogenen Kilometer berechneten anwendbaren Tarif (einschließlich Steuern, Gebühren, Abgaben und Zuschlägen bei außergewöhnlichen Umständen) betragen.
10.3 FREIWILLIGE RÜCKERSTATTUNGEN
10.3.1 Wenn Sie gemäß den geltenden Tarifregeln oder Tarifen Anspruch auf eine Rückerstattung Ihres Flugscheins aus anderen als den in Artikel 10.2 genannten Gründen haben, beträgt der Betrag der Rückerstattung:
(a) wenn kein Teil des Flugscheins verwendet wurde, einem Betrag in Höhe des gezahlten Tarifs (einschließlich Steuern, Gebühren, Abgaben und Zuschlägen bei außergewöhnlichen Umständen) abzüglich vorgeschriebener Verwaltungs- und Stornierungsgebühren; oder
(b) wenn ein Teil des Flugscheins verwendet wurde, einem Betrag, der der Differenz zwischen dem gezahlten Tarif (einschließlich Steuern, Gebühren, Abgaben und Zuschlägen bei außergewöhnlichen Umständen) und dem von uns für die Reise zwischen den Orten, für die der Flugschein verwendet wurde, auf der Grundlage der bereits geflogenen Kilometer berechneten anwendbaren Tarif (einschließlich Steuern, Gebühren, Abgaben und Zuschlägen bei außergewöhnlichen Umständen) entspricht, abzüglich vorgeschriebener Tarif- und Stornierungsgebühren.
10.4 RECHT AUF VERWEIGERUNG DER RÜCKERSTATTUNG
10.4.1 Wir können eine Rückerstattung ablehnen, wenn Ihr Antrag auf Rückerstattung nach Ablauf der Gültigkeit des Flugscheins gestellt wird (Artikel 3.2.1) oder wenn er nicht von oder im Namen der auf dem Flugschein genannten Person oder der Person, die den Flugschein bezahlt hat, eingereicht wird.
10.4.2 Wir können eine Rückerstattung für einen Flugschein ablehnen, der uns oder Regierungsbeamten als Beweis für die Absicht vorgelegt wurde, dieses Land zu verlassen, es sei denn, Sie weisen zu unserer Zufriedenheit nach, dass Sie die Erlaubnis haben, im Land zu bleiben oder dass dieses Land mit einem anderen Luftfrachtführer oder einem anderen Transportmittel verlassen werden.
10.4.3 Wir erstatten keinen Flugschein für einen Flug, auf dem Ihnen die Beförderung verweigert wurde oder von dem Sie aufgrund Ihres Verhaltens an Bord des Flugzeugs oder aufgrund Ihrer Nichteinhaltung dieser Beförderungsbedingungen verwiesen wurden.
10.5 WÄHRUNG
10.5.1 Wir behalten uns das Recht vor, eine Erstattung in derselben Art und Währung vorzunehmen, in welcher der Flugschein bezahlt wurde. Rückerstattungen für Flugscheine, die mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, werden dem Kreditkartenkonto gutgeschrieben, das für den ursprünglichen Kauf verwendet wurde. Der erstattungsfähige Betrag, der dem Kreditkartenkonto gutgeschrieben werden soll, kann aufgrund unterschiedlicher Währungsumrechnungskurse vom ursprünglich belasteten Betrag abweichen. Diese Abweichungen berechtigen Sie nicht zu Ansprüchen gegen uns.
10.6 KEINE SONSTIGEN RECHTE
10.6.1 Sofern in diesen Beförderungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wird, stellt der Anspruch auf Erstattung nach diesem Artikel 10 Ihre einzigen Rechte uns gegenüber dar, falls Ihre Beförderung aus irgendeinem Grund nicht stattfindet, und wir haften Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Aufwendungen.
11.1 ALLGEMEINES
11.1.1 Sie dürfen sich zu keinem Zeitpunkt an Bord des Flugzeugs oder vor dem Boarding auf irgendeine Weise verhalten, die unter einen der folgenden Punkte fällt:
(a) Verstoß gegen die Gesetze eines Staates, dessen Gerichtsbarkeit das Flugzeug unterliegt;
(b) Gefährdung oder Bedrohung (ob scherzhafte oder andere Drohungen) des Flugzeugs oder einer Person oder eines Sachguts an Bord; oder
(c) Behinderung, Hinderung oder Störung der Besatzung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben; oder
(d) Verzögerung des Abflugs oder der Ankunft eines Fluges oder Verursachung einer Umleitung des Flugzeugs; oder
(e) Missachtung von oder Zuwiderhandlung gegen Anweisungen oder Vorgaben des verantwortlichen Luftfahrzeugführers, der Besatzung oder der Fluggesellschaft (ob in mündlicher oder schriftlicher Form), einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Bestimmungen in Bezug auf Rauchen, Alkohol- oder Drogenkonsum, Sicherheit oder Verwendung elektronischer Geräte; oder
(f) Verhalten auf eine Weise, die Unbehagen, Beschwerden, Unannehmlichkeiten, Schäden oder Verletzungen anderer Fluggäste, der Besatzung oder von Sachgütern verursacht oder wahrscheinlich verursachen wird.
Wenn Sie sich nach unserer angemessenen Einschätzung auf eine solche Weise verhalten, können wir Maßnahmen ergreifen, die wir für vernünftigerweise erforderlich halten, um zu verhindern, dass das Verhalten andauert, darunter auch körperliche Sicherung. Sie können jederzeit ohne Haftung uns gegenüber, des Flugzeugs verwiesen und von der Weiterbeförderung ausgeschlossen werden. Sie können wegen begangener Straftaten, einschließlich der an Bord des Flugzeugs begangenen, strafrechtlich verfolgt werden. Wir werden keinen nicht verwendeten Teil Ihres Flugscheins zurückerstatten.
11.2 ZAHLUNG VON UMLEITUNGS- UND ANDEREN KOSTEN
11.2.1 Wenn wir aufgrund Ihres wie in Artikel 11.1 beschriebenen Verhaltens nach unserem billigen Ermessen entscheiden, den Abflug des Fluges zu verzögern oder das Flugzeug umzuleiten, um Sie des Flugzeugs zu verweisen und/oder Ihr Gepäck zu entladen, müssen Sie uns alle zumutbaren Kosten und Aufwendungen erstatten, die uns aus einem der folgenden Gründe entstehen:
(a) Flugzeugumleitung;
(b) Verzögerung des Flugzeugstarts, um Sie des Flugzeugs zu verweisen und/oder Ihr Gepäck zu entfernen; und
(c) die Reparatur oder den Ersatz von Sachgütern, die durch Sie verloren gegangen, beschädigt oder zerstört wurden, sowie Entschädigungen und Schadenszahlungen, die an Fluggäste oder Besatzungsmitglieder gezahlt wurden, die von Ihren Handlungen betroffen sind.
11.2.2 Wenn Sie nach dem Check-in ohne einen für uns akzeptablen gültigen Grund beschließen, nicht auf einem Flug zu reisen, für den Sie eine gültige Bordkarte besitzen, und dies zu einer Verspätung des Flugzeugs führt, weil Sie des Flugzeugs verwiesen werden und/oder Ihr Gepäck aus dem Flugzeug entfernt wird, behalten wir uns das Recht vor, alle vertretbaren direkten Kosten, die uns aufgrund einer solchen Verzögerung entstehen, von Ihnen einzufordern.
11.2.3 Für die Kosten, die uns wie in den Artikeln 11.2.1 und 11.2.2 beschrieben entstehen, können wir den Wert des nicht genutzten Teils Ihres Flugscheins oder eines Teils Ihres in unserem Besitz befindlichen Geldes zur Rückforderung von solchen Kosten verwenden.
11.3 ELEKTRONISCHE GERÄTE
11.3.1 Aus Sicherheitsgründen können wir den Betrieb von elektronischen Geräten an Bord untersagen oder einschränken, darunter auch Mobiltelefone, Laptops, tragbare Technologie, Smart Watches, tragbare Rekorder, tragbare Radios, CD-Player, elektronische Spiele oder Übertragungsgeräte, einschließlich funkgesteuerter Spielzeuge und Walkie-Talkies. Die Benutzung von Hörgeräten, CPAPs, POCs und Herzschrittmachern ist gestattet.
11.4 ÖFFENTLICHE GESUNDHEITSMASSNAHMEN UND VERPFLICHTUNG, GESICHTSMASKEN ZU TRAGEN UND TEMPERATURMESSUNGEN VORNEHMEN ZU LASSEN
11.4.1 Sie müssen:
(a) Kenntnis von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, einschließlich Grenzkontrollbeschränkungen, nehmen, die von der zuständigen Gesundheitsbehörde, den Flughafenbetreibern und uns verhängt werden;
(b) sicherstellen, dass Sie jederzeit alle Gesetze, Vorschriften, Maßnahmen und von uns erlassenen Anweisungen einhalten, die der Gewährleistung der Sicherheit der öffentlichen Gesundheit diene; und
(c) bei Reiseantritt frei von Symptomen sein.
11.4.2 Sie müssen während des Boardings sowie während des Flugs und beim Verlassen des Flugzeugs alle Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien der Regierung oder der Fluggesellschaft einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, die Einhaltung der Abstandsregeln, das Mitführen von Händedesinfektionsmittel und zugehörigen Hygieneartikeln.
11.4.3 Wir können Sie nach unserem alleinigen Ermessen bitten, sich vor dem Boarding und an Bord des Flugzeugs sowie während Ihres Fluges einer nicht-invasiven Temperaturmessung zu unterziehen. Dies hilft uns, die Sicherheit aller Besatzungsmitglieder und Fluggäste an Bord des Flugzeugs zu gewährleisten und unsere Sicherheitsverfahren an Bord umzusetzen, wenn bei Ihnen Fiebersymptome auftreten, darunter eine Temperatur von mindestens 38 ° C, anhaltender Husten, Atembeschwerden und Unwohlsein.
12.1 Wenn wir:
(a) mit Dritten Vorkehrungen für Sie für die Bereitstellung anderer Dienstleistungen als die Beförderung auf dem Luftweg zu treffen, oder
(b) einen Flugschein oder Gutschein für eine von Dritten erbrachte Beförderung oder Dienstleistung (außer Luftbeförderung), wie z. B. Bodentransporte, Hotelreservierungen, Reiseversicherung Autovermietungen oder Meet-and-Assist-Dienstleistungen ausstellen,
handeln wir nur als Ihr Agent und es gelten die Geschäftsbedingungen des Drittanbieters. Wir übernehmen keine Garantie für die Verfügbarkeit von Dienstleistungen an Flughäfen wie Lounge-Einrichtungen, exklusiven Check-in-Einrichtungen, Priority Boarding, Fast-Track-Diensten und Limousinenservices.
12.1.2 Wenn wir Ihnen auch Bodentransporte anbieten, können für diesen Bodentransport andere Bedingungen als diese Beförderungsbedingungen gelten. Diese Bedingungen sind auf Anfrage bei uns erhältlich. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Bodentransporte oder andere Leistungen, die wir für Sie nach Artikel 12.1 erbringen, es sei denn, der Fehler wurde allein durch unsere Fahrlässigkeit verursacht.
12.1.3 Wir übernehmen keine Garantie für die Verfügbarkeit von Bordunterhaltung, beworbenen Duty-Free-Produkten und anderen Dienstleistungen, einschließlich der Wahl einer Mahlzeit oder der Verfügbarkeit von Sondermahlzeiten. Sondermahlzeiten entsprechen möglicherweise nicht genau der von uns angegebenen Beschreibung. Wir akzeptieren keine Anfragen nach nussfreien Mahlzeiten oder garantieren eine nussfreie Umgebung in der Flugzeugkabine.
13.1 ALLGEMEINES
13.1.1 Sie sind dafür verantwortlich, alle erforderlichen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und aufzubewahren und alle geltenden Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Anforderungen und Gesundheits- und Reiseanforderungen aller Länder zu erfüllen, aus denen Sie fliegen, in die Sie reisen oder durch die Sie reisen. Sie sollten sich an die Botschaft, das Konsulat oder eine andere relevante Stelle aller für Ihren Flug relevanten Länder wenden, um sicherzustellen, dass Sie über alle erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen verfügen. Wir empfehlen Ihnen, diese Anforderungen bei einer zuverlässigen Quelle wie dem von der IATA auf ihrer Website bereitgestellten Dienst zu überprüfen.
13.1.2 Wir haften nicht für Konsequenzen, die sich für einen Fluggast daraus ergeben, dass er solche Dokumente oder Visa nicht erhalten oder diese Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Verordnungen, Anforderungen, Regeln oder Anweisungen nicht einhalten kann.
13.2 REISEDOKUMENTE
13.2.1 Sie sind verpflichtet, vor Reiseantritt die Einreise- und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstigen Urkunden vorzuweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten vorgeschrieben sind und uns die Anfertigung und Aufbewahrung von Kopien dieser Dokumente zu gestatten.
13.2.2 Auf Anfrage müssen Sie uns diese Dokumente jederzeit während Ihrer Beförderung vorlegen, um sie bei der Flugbesatzung an Bord des Flugzeugs während des Fluges gegen eine Quittung sicher zu verwahren. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck zu verweigern, wenn Sie diese Anforderungen nicht erfüllen.
13.2.3 Wir haften Ihnen gegenüber nicht für die Rückgabe Ihrer Reisedokumente, Ausweispapiere oder Flugscheine, die von einem anderen Luftfrachtführer oder staatlichen oder anderen Behörden beschlagnahmt wurden.
13.2.4 Wir akzeptieren die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck nicht, wenn Ihr Visum oder Ihre Reisedokumente nicht gültig oder beschädigt, verändert oder entstellt zu sein scheinen oder wenn Sie andere Anforderungen dieses Artikels 13.2 nicht erfüllt haben. Wir haben das Recht, die Beförderung auf diese Weise zu verweigern, auch wenn Sie einen Teil Ihrer Beförderung begonnen oder abgeschlossen haben, bevor wir erkennen, dass Sie diesen Artikel 13.2 nicht eingehalten haben.
13.2.5 Wenn Sie diese Anforderungen nicht erfüllen und Ihnen das Boarding verweigert wird, können Sie eine Rückerstattung gemäß Artikel 10.3 beantragen. Sie haben keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.
13.3 VERANTWORTUNG DES FLUGGASTS FÜR BUSSGELDER UND/ODER INHAFTIERUNGSKOSTEN
13.3.1 Wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird (einschließlich eines Landes, durch das Sie auf dem Weg zu Ihrem endgültigen Ziel reisen), müssen Sie folgende Zahlungen leisten:
(a) Geldbußen, Strafen oder Abgaben, die gegen Sie und uns von der betreffenden Regierung verhängt werden;
(b) etwaige Inhaftierungs- oder Quarantänekosten, die uns in Rechnung gestellt werden;
(c) die Kosten für Ihre Rückführung mit einer Sicherheitsbegleitung (falls erforderlich) nach unserem Ermessen entweder in das Land, von dem aus Sie die Reise angetreten haben, oder in Ihr Heimatland; und
(d) sonstige Ausgaben aufgrund Ihrer Nichteinhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen, Anforderungen oder anderen Reiseanforderungen der Länder, in die Sie gereist sind.
13.3.2 Der für die Beförderung bis zum Ort der Abweisung oder Einreiseverweigerung gezahlte Flugpreis wird nicht erstattet. Wir können den Wert des nicht genutzten Teils Ihres Flugscheins oder eines Teils Ihres in unserem Besitz befindlichen Geldes zur Rückforderung von uns zustehenden Beträgen verwenden.
13.4 ZOLLKONTROLLE
13.4.1 Auf Verlangen haben Sie der Durchsicht Ihres Gepäcks durch Zoll- und andere staatliche Beamte beizuwohnen. Wir haften nicht für den dem Fluggast während der Kontrolle oder infolge Nichtbeachtens dieser Bestimmung entstehenden Verlust oder Schaden.
13.5 SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSKONTROLLE
13.5.1 Sie sind verpflichtet, sich den Sicherheits-, Gesundheits- und ähnlichen Kontrollen, Inspektionen, Durchsuchungen und Scans zu unterziehen, die durch die Behörden, Flughafenangestellten, Bodenabfertigungsdienste der Luftfrachtführer, Polizei, Militär oder durch uns vorgenommen werden. Wir haften nicht für dem Fluggast aufgrund einer solchen Kontrolle oder Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstehende Verluste oder Schäden.
14.1.1 Die Beförderungsleistungen, die von uns und anderen Luftfrachtführern im Rahmen eines Flugscheins oder Anschlussflugscheins erbracht werden, gelten als eine einzige Operation für die Zwecke des Übereinkommens. Siehe Artikel 15.5.1 zur Beschränkung unserer Haftung für eine solche Beförderung.
15.1 TOD ODER VERLETZUNG VON FluggästeN
15.1.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in den Artikeln 15.1.2, 15.1.3, 15.1.5, 15.1.6 und 15.5 unterliegt unsere Haftung für nachgewiesene Schäden, die im Todesfall entstanden sind, oder für sonstige Körperverletzungen, die ein Fluggast im Falle eines Unfalls erlitten hat, keiner finanziellen Begrenzung, sei es gesetzlich, durch das Übereinkommen, ein anderes Übereinkommen oder einen Vertrag definiert.
15.1.2 Wenn das Montrealer Übereinkommen keine Anwendung findet, werden wir für Schäden bis zu 128.821 Sonderziehungsrechte (SZR) (oder Gegenwert in lokaler Währung) unsere Haftung nicht ausschließen oder beschränken, indem wir nachweisen, dass wir und unsere Agenten alle notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, um den Schaden zu vermeiden, oder dass es uns oder unseren Agenten unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen. Wenn das Montrealer Übereinkommen Anwendung findet, haften wir nicht für Schäden, sofern sie 128.821 SZR (oder Gegenwert in lokaler Währung) übersteigen, wenn wir nachweisen, dass ein solcher Schaden nicht auf Fahrlässigkeit oder andere rechtswidrige Handlung oder Unterlassung unsererseits oder vonseiten unserer Angestellten oder Agenten zurückzuführen ist oder ausschließlich auf die Fahrlässigkeit oder andere rechtswidrige Handlung oder Unterlassung eines Dritten zurückzuführen ist.
15.1.3 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 15.1.1 und 15.1.2, können wir, wenn wir nachweisen, dass die Fahrlässigkeit oder andere rechtswidrige Handlung oder Unterlassung des verletzten oder verstorbenen Fluggasts (oder der beanspruchenden Person) den Schaden verursacht oder dazu beigetragen hat, nach geltendem Recht ganz oder teilweise von unserer Haftung befreit werden.
15.1.4 Soweit gesetzlich vorgeschrieben, verpflichten wir uns, unter folgenden Bedingungen Vorauszahlungen an Sie oder Ihre Erben zu leisten:
(a) Die Person, die die Zahlung erhält, ist eine natürliche Person (d. h. eine physische Person im gewöhnlichen Sinne des Wortes im Gegensatz zu juristischen Personen wie Unternehmen);
(b) Sie haben oder die Person, die die Zahlung erhält, hat nach geltendem Recht Anspruch auf Entschädigung;
(c) Zahlungen werden nur für unmittelbare wirtschaftliche Bedürfnisse geleistet;
(d) Die Höhe einer Zahlung ist proportional zu der wirtschaftlichen Notlage, die durch Tod, Verwundung oder Körperverletzung entsteht, mit der Ausnahme, dass sie im Todesfall nicht weniger als 80.000 Dirham der Vereinigten Arabischen Emirate (oder Gegenwert in lokaler Währung) pro Fluggast beträgt;
(e) Die Zahlung erfolgt unverzüglich und in jedem Fall spätestens fünfzehn (15) Tage nach Vorlage eines zufriedenstellenden Nachweises an uns zur Bestätigung der Identität der Person, die nach geltendem Recht Anspruch auf Entschädigung hat, einschließlich der Bereitstellung offizieller Dokumente wie Reisepass, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde;
(f) Keine Person hat Anspruch auf eine Zahlung, wenn sie oder der Fluggast, auf den sich die Zahlung bezieht, den Schaden, auf den sich die Zahlung bezieht, aufgrund ihrer Fahrlässigkeit verursacht oder dazu beigetragen hat, darunter Verletzungen oder Tod, die durch eigene Krankheit, Leiden oder Gebrechen erfolgt sind.
(g) Der Empfänger einer Zahlung ist verpflichtet, alle Zahlungen an uns zurückzuzahlen, wenn wir der Ansicht sind, dass der Empfänger nicht berechtigt war, die Vorauszahlung gemäß Artikel 15.1.4 zu erhalten, oder wenn er oder der Fluggast, auf den sich die Zahlung bezieht, den Schaden, auf den sich die Zahlung bezieht, verursacht oder dazu beigetragen hat;
(h) Zahlungen werden mit allen nachfolgenden Beträgen verrechnet, die im Zusammenhang mit unserer Haftung nach geltendem Recht zu zahlen sind;
(i) Mit Ausnahme der Zahlung des in Artikel 15.1.4 festgelegten Mindestbetrags im Todesfall darf eine nach diesem Artikel 15.1.4 geleistete Zahlung den Höchstsatz an Schadenszahlungen nicht überschreiten, zu dessen Zahlung an den Empfänger wir nach geltendem Recht möglicherweise verpflichtet sind;
(j) Die Zahlung stellt nicht unsere Anerkennung oder unser Eingeständnis der Haftung dar;
(k) Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts erfolgt keine Zahlung, es sei denn, die Person, die die Zahlung erhält, stellt uns einen unterschriebenen Beleg bereit, der auch die Anwendbarkeit des Artikels 15.1.4 anerkennt, und unterzeichnet die von uns vorgeschriebenen entsprechenden Freigabe- und Freistellungsdokumente; und
(l) Sofern dies nicht im Widerspruch zu geltendem Recht steht und vorbehaltlich der Zahlung des in Artikel 15.1.4 festgelegten im Todesfall geltenden Mindestbetrags, ist unsere Entscheidung in Bezug auf den Zahlungsbetrag endgültig und bindend.
15.1.5 Wir sind nicht verantwortlich für Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen, einschließlich Todesfälle, die auf Ihren körperlichen oder allgemeinen Gesundheitszustand zurückzuführen sind, oder für die Verschlechterung eines solchen Zustands.
15.1.6 Mehrere medizinische Studien weisen darauf hin, dass möglicherweise ein Zusammenhang zwischen einer längeren Immobilität auf Reisen und der Bildung von Blutgerinnseln in den Beinen (TVT) besteht. Obwohl dies nicht häufig vorkommt, gibt es bestimmte ererbte und akquirierte Faktoren, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieses Vorgangs erhöhen können. Sofern Sie diesbezüglich Bedenken haben, sollten Sie vor der Reise Ihren Arzt konsultieren.
15.2 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG DES GEPÄCKS
15.2.1 Wir haften nicht für Schäden an Handgepäck, es sei denn, wir haben den Schaden durch unsere Fahrlässigkeit verursacht und diese Fahrlässigkeit wird vom Fluggast oder der Person, die eine Entschädigung beantragt, nachgewiesen.
15.2.2 Wir haften nicht für Schäden am Gepäck, die sich aus dem innewohnenden Mangel oder der Qualität des Gepäcks ergeben. Ebenso haften wir nicht für eine übliche Abnutzung des Gepäcks, die sich aus den üblichen und normalen Beanspruchungen beim Transport auf dem Luftweg ergibt.
15.2.3 Wir haften nicht, sofern das geltende Recht nichts anderes vorsieht, für Schäden an oder durch Gegenstände, die in Ihrem Gepäck enthalten sind und die Sie gemäß Artikel 8.3 nicht in Ihr Gepäck packen dürfen. Wenn ein in Artikel 8.3 genannter Gegenstand, obwohl er verboten ist, in Ihrem Gepäck enthalten ist oder in einer Weise befördert wird, die den Empfehlungen widerspricht, und wenn ein Verlust Ihres Gepäcks oder eine Beschädigung an Ihrem Gepäck festgestellt wird, werden wir den Schaden als durch Ihr Mitverschulden verursacht betrachten.
15.2.4 Sofern Sie nicht beweisen, dass der Schaden auf unsere Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die entweder in der Absicht erfolgt ist, Schaden zu verursachen, oder rücksichtslos und mit dem Wissen, dass ein Schaden wahrscheinlich entstehen würde, beschränkt sich unsere Haftung für Gepäckschäden auf nachweisbare direkte Verluste und auf folgende Höchstbeträge:
(a) Der Höchstbetrag von 332 SZR (oder Gegenwert in lokaler Währung) pro Fluggast gilt für Schäden an Handgepäck, wenn für Ihre Beförderung das Warschauer Übereinkommen gilt.
(b) Der Höchstbetrag von 17 SZR (oder Gegenwert in lokaler Währung) pro Kilogramm oder ein höherer Betrag, der von uns gemäß Artikel 15.2.5 vereinbart wurde, gilt für Schäden an aufgegebenem Gepäck, wenn für Ihre Beförderung das Warschauer Übereinkommen gilt.
(c) Wenn für Ihre Beförderung das Montrealer Übereinkommen gilt, haften wir für Schäden an aufgegebenem Gepäck mit maximal 1288 SZR (oder Gegenwert in lokaler Währung) pro Fluggast oder ein höherer Betrag, der von uns gemäß Artikel 15.2.5 vereinbart wurde, und im Fall von Handgepäck einschließlich persönlicher Gegenstände haften wir nur, wenn dieser Schaden auf unser Verschulden oder das unseres Agenten zurückzuführen ist;
(d) die nach örtlichem Recht festgelegte maximale Haftungsgrenze für Schäden an Handgepäck und aufgegebenem Gepäck gilt für Ihr Gepäck, wenn für Ihre Beförderung anstelle des Warschauer Übereinkommens oder des Montrealer Übereinkommens örtliches Recht gilt;
(e) Die in den Artikeln 15.2.4 (a) und 15.2.4 (b) angegebene maximale Haftungsgrenze für Schäden an ungeprüftem und aufgegebenem Gepäck gilt für Schäden an ungeprüftem Gepäck bzw. aufgegebenem Gepäck, bei denen weder das Warschauer Übereinkommen noch das Montrealer Übereinkommen für Ihre Beförderung gilt und unsere Haftungsbeschränkung durch kein geltendes lokales Recht festgelegt wird.
15.2.5 Sofern dieser Betrag nicht höher ist als der tatsächliche Wert, erhöhen wir unsere Haftung Ihnen gegenüber für Schäden am aufgegebenen Gepäck auf einen von Ihnen festgelegten und von uns vereinbarten Betrag, wenn Sie uns Ihr aufgegebenes Gepäck beim Check-in übergeben, aber nur, wenn Sie uns eine von uns vorgeschriebene zusätzliche Gebühr zahlen. Dies wird als „gesonderte Werterklärung“ bezeichnet. Wir werden gesonderte Werterklärungen ablehnen, wenn ein Flugsegment von einer anderen Fluggesellschaft betrieben werden soll. Auf unserer Website finden Sie weitere Details und Gebühren für diese Option.
15.2.6 Wenn das Gewicht Ihres aufgegebenen Gepäcks nicht auf der Gepäckidentifizierungsmarke angegeben ist, gehen wir davon aus, dass das Gewicht die für die von Ihnen gebuchte Serviceklasse und Flugscheinart zulässige Freigepäckmenge nicht überschreitet.
15.2.7 Wenn Ihr Gepäck von mehreren Fluggesellschaften hintereinander befördert wird und für diese Beförderung entweder das Warschauer Übereinkommen oder das Montrealer Übereinkommen gilt, können Sie nur dann einen Anspruch gegen uns geltend machen, wenn wir der erste oder der letzte befördernde Luftfrachtführer sind oder wenn der Schaden während unserer Beförderung des Gepäcks entstanden ist.
15.3 VERZÖGERUNG BEI DER BEFÖRDERUNG VON FLUGGÄSTEN
15.3.1 Unsere Haftung für Schäden, die durch eine verspätete Beförderung auf dem Luftweg verursacht werden, ist durch das Warschauer Übereinkommen und das Montrealer Übereinkommen begrenzt. Wenn das Montrealer Übereinkommen gilt, ist unsere Haftung im Falle einer verspäteten Beförderung von Personen pro Fluggast auf nachgewiesene Schäden bis zu einem Höchstbetrag von 5.346 SZR (oder Gegenwert in lokaler Währung) beschränkt. Wir haften nicht für solche Schäden, wenn wir alle Maßnahmen ergriffen haben, die vernünftigerweise erforderlich sein könnten, um solche Schäden zu vermeiden, oder wenn es unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen. Gilt keines dieser Übereinkommen, haften wir Ihnen gegenüber für Verspätungen lediglich im Rahmen der Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen.
15.4 BEARBEITUNG VON GEPÄCKBEZOGENEN SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN
15.4.1 Allen Schadensersatzansprüchen wegen Gepäckschäden muss eine nach Posten aufgegliederte Liste beigefügt werden, in der jeder betroffene Gegenstand beschrieben sowie Hersteller und Alter genannt werden, zusammen mit einem hinlänglichen Nachweis über Kauf oder Inhaberschaft für alle Gegenstände. Für Gegenstände, die weniger als 50 US-Dollar (oder Gegenwert in lokaler Währung) kosten oder älter als 5 Jahre sind und einen Anspruchswert von weniger als 50 US-Dollar (oder Gegenwert in lokaler Währung) haben, ist kein Kaufnachweis erforderlich.
15.4.2 Im Falle eines Schadensersatzanspruchs in Bezug auf physische Schäden am Gepäck müssen Sie das betroffene Gepäck behalten und uns gestatten, das betroffene Gepäckstück zu inspizieren, damit wir die Art, den Umfang und die Reparaturfähigkeit dieses Schadens beurteilen können.
15.4.3 Wenn Sie Anspruch auf Kosten für den Ersatz eines einzelnen Gegenstands geltend machen möchten, der Teil eines Anspruchs auf Ersatz von Gepäckschäden ist, müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen und eine schriftliche Genehmigung einholen, bevor Sie die Kosten verursachen. Andernfalls werden wir die Kosten unter Umständen nicht eine Schadensersatzzahlung aufnehmen. Dieses Erfordernis gilt nicht, wenn die Gesamtkosten der Ersatzgegenstände 50 US-Dollar (oder Gegenwert in lokaler Währung) nicht überschreiten. Der Kaufnachweis für alle Ersatzgegenstände muss Ihrer Forderung beigefügt werden. Für Artikel, die weniger als 50 US-Dollar (oder Gegenwert in lokaler Währung) kosten, ist kein Kaufnachweis erforderlich.
15.4.4 Für alle Schadensersatzansprüche in Bezug auf Gepäck müssen Sie uns alle Informationen zur Verfügung stellen, die wir vernünftigerweise anfordern können, um die Berechtigung Ihres Schadensersatzanspruchs und die Höhe der zu zahlenden Entschädigung zu beurteilen. Dies kann Anfragen zur Vorlage einer Kopie der Gepäckidentifizierungsmarke, der Bordkarte, des Reisepasses, des Inventarverzeichnisses und der Quittungen zur Feststellung des Wertes der Gegenstände Ihrer Forderung umfassen.
15.4.5 Auf unsere Anfrage müssen Sie eine Wahrheitserklärung in Bezug auf den Sachverhalt Ihres Gepäckschadensersatzanspruchs und ein entsprechendes Freigabe- und Entschädigungsdokument unterzeichnen, bevor wir Ihnen eine Entschädigung zahlen. Für den Fall, dass Sie eine andere Person damit beauftragen, in Ihrem Namen in Bezug auf Ihren Anspruch zu handeln, müssen Sie uns zufriedenstellende Beweise vorlegen, um nachzuweisen, dass Sie diese Person vollständig befugt haben, in Ihrem Namen zu handeln.
15.4.6 Wenn Sie die einschlägigen Anforderungen von Artikel 15.4 nicht vollständig erfüllen, kann sich dies nachteilig auf die Verfügbarkeit und die Höhe der Ihnen zustehenden Entschädigung auswirken.
15.5 ALLGEMEINES
15.5.1 Wenn wir einen Flugschein ausstellen oder Gepäck zum Zwecke einer Beförderung durch einen anderen Luftfrachtführer kontrollieren, handeln wir dabei lediglich als Agent des anderen Luftfrachtführers. In Bezug auf aufgegebenes Gepäck können Sie jedoch Anspruch bei der ersten oder letzten Fluggesellschaft geltend machen.
15.5.2 Wir haften nicht für Schäden, die aus unserer Einhaltung oder Nichteinhaltung geltender Gesetze oder behördlicher Vorschriften entstehen.
15.5.3 Sofern in diesen Beförderungsbedingungen oder nach geltendem Recht nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, haften wir nur für den tatsächlich entstandenen, nachgewiesenen Schaden.
15.5.4 Der Beförderungsvertrag, einschließlich dieser Beförderungsbedingungen und Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen, gilt für unsere Agenten, Bediensteten, Mitarbeiter und Vertreter in demselben Umfang, wie er für uns gilt. Der von uns und diesen bevollmächtigten Agenten, Mitarbeitern, Vertretern und Personen erzielbare Gesamtbetrag darf den Betrag unserer etwaigen eigenen Haftung nicht überschreiten.
15.5.5 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verzichten wir mit diesen Beförderungsbedingungen weder auf Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen des Übereinkommens noch auf uns nach dem Übereinkommen oder dem jeweils anwendbaren Recht zustehende Einwendungen. Wenn bei Codeshare-Flügen die gesamte oder ein Teil Ihrer Beförderung von einem anderen Luftfrachtführer durchgeführt wird, haftet dieser Luftfrachtführer für die tatsächlich von ihm durchgeführte Beförderung, während wir als vertraglicher Luftfrachtführer für die gesamte in dem Vertrag zwischen uns vorgesehene Beförderung haften.
15.5.6 Gegenüber Sozialversicherungsträgern oder sonstigen Dritten, die Schadensersatz wegen Tod, Verletzung oder sonstiger körperlicher Beeinträchtigung eines Fluggastes zu leisten oder geleistet haben, verzichten wir durch diese Beförderungsbedingungen weder auf die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen des Übereinkommens noch auf uns nach dem Übereinkommen oder dem jeweils anwendbaren Recht zustehende Einwendungen.
15.5.7 Wir behalten uns das Recht vor, diese Beförderungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Diese geänderten Beförderungsbedingungen gelten ab dem Datum der Änderung.
15.6 UNTERRICHTUNG VON INTERNATIONALEN FLUGGÄSTEN ÜBER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
15.6.1 Sofern Ihre Reise einen letztendlichen Bestimmungsort oder Zwischenaufenthalt in einem Land umfasst, das nicht das Abflugland ist, werden Sie darauf hingewiesen, dass das Warschauer oder Montrealer Übereinkommen eventuell für Ihre gesamte Reise gilt. Dazu zählt auch jede Strecke, die gänzlich im Abflug- oder Bestimmungsland liegt.
15.6.2 Gilt das Montrealer Übereinkommen, haftet die Fluggesellschaft für nachgewiesene Schäden in Bezug auf Tod oder Körperverletzung, und bestimmte, von diesem Übereinkommen genannte Einreden gegen die Haftung sind nicht anwendbar auf Schäden, die 128.821 SZR (oder Gegenwert in lokaler Währung) nicht überschreiten.
15.6.3 Gilt das Montrealer Übereinkommen nicht, sehen die Beförderungsbedingungen vieler Fluggesellschaften (einschließlich Etihad Airways, wie in Artikel 15.1.1 angegeben) vor, dass die Haftung für Tod oder Körperverletzung keiner vom Warschauer Übereinkommen festgelegten finanziellen Höchstgrenze unterliegt, und dass in Bezug auf diesen Schaden bis maximal 128.821 SZR (oder Gegenwert in lokaler Währung) eine Einrede gegen die Haftung auf der Grundlage des Nachweises, dass sie alle notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, nicht anwendbar ist. für Fluggäste auf einer Reise in die USA, aus den USA oder mit einem vereinbarten Stopover in den USA, sehen das Warschauer Übereinkommen und spezielle, in den geltenden Tarifregeln enthaltene besondere Beförderungsverträge vor, dass die Haftung bestimmter Fluggesellschaften, die Parteien solcher Sonderverträge sind, im Todesfall oder bei Körperverletzung der Fluggäste in den meisten Fällen auf nachgewiesene Schäden von höchsten 75.000 USD pro Fluggast (oder Gegenwert in lokaler Währung) beschränkt ist und dass diese Haftung bis zu diesem Grenzbetrag nicht von der Fahrlässigkeit seitens der Fluggesellschaft abhängen wird; und (ii) für Fluggäste, die mit einer Fluggesellschaft reisen, die keine Partei eines solchen Sondervertrags ist, oder die sich auf einer Reise befinden, für die das Warschauer Übereinkommen gilt und die nicht die Reise in die USA, aus den USA oder einen vereinbarten Stopover in den USA umfasst, die Haftung der Fluggesellschaft im Todesfall oder bei Körperverletzung der Fluggäste in den meisten Fällen auf 10.000 USD oder 20.000 USD (oder Gegenwert in lokaler Währung) beschränkt ist; und (iii) einige Länder legen höhere Grenzwerte als die in (i) und (ii) angegebenen fest.
15.6.4 Die Namen der Fluggesellschaften oder Parteien dieser Sonderverträge vom vorstehend in Punkt (i) genannten Typ können an allen Ticketschaltern dieser Fluggesellschaften erfragt und auf Anfrage eingesehen werden.
15.6.5 Ein zusätzlicher Schutz kann in der Regel durch den Abschluss einer Privatversicherung beschafft werden. Diese Versicherung unterliegt weder einer Haftungsbeschränkung aufseiten der Fluggesellschaft im Rahmen des Warschauer oder Montrealer Übereinkommens noch den Sonderverträgen vom vorstehend in Punkt (i) genannten Typ. Zwecks weiterer Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Versicherungsvertreter.
Hinweis: Die vorstehend in Punkt (i) dieses Artikels 15.6 genannte Haftungshöchstgrenze beinhaltet auch Rechtskosten, außer dass im Falle einer Forderung, die in einem Staat geltend gemacht wird, in dem eine separate Zuerkennung von Rechtskosten vorgesehen ist, die Höchstgrenze bei US$ 58.000 liegt, ausschließlich Rechtskosten.
16.1 ANZEIGE VON SCHÄDEN
16.1.1 Die reklamationslose Entgegennahme des Gepäcks zum Zeitpunkt der Auslieferung ist ein hinlänglicher Beweis dafür, dass das Gepäck in ordnungsgemäßem Zustand und gemäß dem Beförderungsvertrag ausgeliefert worden ist, sofern Sie nicht das Gegenteil beweisen.
16.1.2 Wenn Sie in Bezug auf Schäden an aufgegebenem Gepäck einen Anspruch geltend machen oder Klage einreichen möchten, müssen Sie uns darüber unverzüglich nach Entdecken des Schadens und innerhalb der folgenden Fristen schriftlich informieren:
(a) bei physischen Schäden spätestens sieben (7) Tage nach Erhalt des aufgegebenen Gepäcks, nachdem Sie den Schaden entdeckt haben;
(b) bei verloren gegangenem aufgegebenen Gepäck spätestens sieben (7) Tage nach dem Datum, an dem das aufgegebene Gepäck hätte ankommen müssen; und
(c) bei verspätetem aufgegebenem Gepäck spätestens einundzwanzig (21) Tage ab dem Datum, an dem Ihnen das aufgegebene Gepäck ausgehändigt wurde.
16.1.3 Ein Anspruch in Bezug auf verspätetes Gepäck kann online auf unserer Website eingereicht werden.
16.2 VERJÄHRUNG
16.2.1 Jegliches Recht auf Schadensersatz erlischt, wenn eine Klage nicht innerhalb von zwei (2) Jahren nach einem der folgenden Daten erhoben wird:
(a) dem Datum Ihrer Ankunft am Bestimmungsort oder
b) dem Datum, an dem das Flugzeug ankommen sollte, oder
c) dem Datum, an dem die Beförderung beendet wurde.
16.2.2 Die Methode für die Kalkulation der Verjährungsfrist wird nach dem Recht des Gerichts festgelegt, in dem der Fall angehört wird.
16.2.3 Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle Klagen, die Sie gegen uns oder eines unserer verbundenen Unternehmen, Agenten, Direktoren, Mitarbeiter und/oder leitenden Angestellten im Zusammenhang mit diesen Beförderungsbedingungen, Ihrem Flugschein und/oder Ihrer Nutzung oder Ihrem Umgang mit unserer Webseite einreichen, nur in Ihrer Einzelkapazität eingereicht werden und nicht als Teil eines Sammelklageverfahrens oder einer ähnlichen repräsentativen Klage eingereicht oder geltend gemacht werden dürfen.
17.1.1 Die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck erfolgt auch gemäß anderen Vorschriften und Bestimmungen, die für uns gelten oder von uns übernommen wurden. Diese Vorschriften und Bestimmungen sind in ihrer zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Fassung richtig. Sie betreffen unter anderem:
a) Konsum alkoholischer Getränke an Bord und Rauchen:
(i) Abgesehen von den von uns servierten alkoholischen Getränken dürfen Sie an Bord keinen Alkohol konsumieren (unabhängig davon, ob Sie ihn zollfrei bei uns oder einem anderen Anbieter gekauft oder anderweitig erworben haben).
(ii) Wir können nach unserem Ermessen jederzeit den Alkoholausschank an Sie einschränken oder verweigern.
(iii) Rauchen ist in keinem Teil des Flugzeugs gestattet, einschließlich der Toiletten.
b) Beförderung von Schusswaffen und gefährlichen Gütern:
(i) Wenn Sie Schusswaffen, Munition und Sprengstoffe, einschließlich Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten (z. B. Knallbonbons, Feuerwerkskörper oder Knallkörper), als aufgegebenes Gepäck mitnehmen möchten, liegt es in Ihrer Verantwortung, sich vor Beginn der Beförderung über alle erforderlichen Genehmigungen der Regierungsbehörden des Abflug- und Bestimmungslandes zu informieren und sicherzustellen, dass Sie diese erhalten;
(ii) Schusswaffen, Munition und Sprengstoffe, einschließlich Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten (z. B. Knallbonbons, Feuerwerkskörper oder Knallkörper), werden nicht als aufgegebenes Gepäck akzeptiert, es sei denn, wir haben bis spätestens 3 Tage vor Ihrem Flug eine Genehmigung erteilt. Wenn Feuerwaffen zur Beförderung angenommen werden, müssen sie entladen und gesichert und in geeigneter Weise verpackt sein und müssen mit allen Dokumenten ausgestattet sein, die von den Abflug-, Bestimmungs- und Zwischenlandungsländern gesetzlich vorgeschrieben sind;
(iii) Ihre Schusswaffen, Munition und Sprengstoffe werden niemals in der Kabine oder im Cockpit des Flugzeugs befördert.
(iv) Waffen wie zum Beispiel antike Schusswaffen, Schwerter, Messer, Spielzeug- oder nachgebildete Waffen, Pfeil und Bogen und ähnliche Gegenstände können nur nach unserem Ermessen und vorbehaltlich unserer vorherigen Genehmigung als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden, dürfen jedoch nicht in der Kabine oder im Cockpit des Flugzeugs befördert werden.
(v) Wir übernehmen keine Haftung oder Verantwortung, wenn Gegenstände, die gemäß den obigen Artikeln angenommen wurden, von Sicherheitspersonal, Regierungsbeamten, Flughafenbeamten, Polizei- oder Militärbeamten oder anderen an Ihrer Beförderung beteiligten Fluggesellschaften aus Ihrem aufgegebenen Gepäck entfernt und/oder einbehalten oder zerstört werden.
(c) Rollfeldverzögerungen:
(i) Im Falle einer Rollfeldverzögerung an einem Flughafen in den Vereinigten Staaten, gilt unser Notfallplan für Rollfeldverzögerungen in den USA, der Teil unseres US-Kundendienstplans ist, sofern der Flug von uns durchgeführt wird.
(ii) Wenn Ihr Flug von einem unserer Codeshare-Partner oder einem anderen Luftfrachtführer durchgeführt wird, gilt der Rollfeldverspätungs-Notfallplan des durchführenden Luftfrachtführers.
(d) Alleinreisende Kinder;
(e) Fluggäste mit einer Behinderung;
(f) Schwangere Frauen und kranke Fluggäste;
(g) Beschränkungen der Verwendung elektronischer Geräte an Bord des Flugzeugs;
(h) Grenzwerte für Maße, Größe und Gewicht des Gepäcks;
(i) Fluggäste mit Allergien:
(i) Wir übernehmen keine Verantwortung für allergische Reaktionen, die bei Ihnen an Bord auftreten;
(ii) Wir können an Bord keine nussfreie Umgebung oder nussfreie Mahlzeiten garantieren;
(iii) Nüsse können in der Kabine serviert oder als Zutat von Speisen verwendet werden;
(iv) Wir schränken Fluggäste nicht dahingehend ein, Lebensmittel mit an Bord zu nehmen, die Nüsse enthalten;
(v) Es ist daher auch möglich, dass Spuren von Nüssen, Erdnüssen und ihre Derivate in der Kabinenumgebung bzw. Klimaanlage des Flugzeugs vorkommen.
(vi) Es wird empfohlen, dass Sie bei einer schweren Allergie gegen Nüsse, Erdnüsse oder Derivate Ihr eigenes Essen mitbringen, das die Flugbegleiter für Sie erwärmen können; und
(vii) Sie dürfen in Ihrem Handgepäck Spritzen, Adrenalin oder Autoinjektoren mitnehmen, sofern Sie alle geltenden Sicherheits- und Gefahrstoffvorschriften einhalten. Sie müssen gegebenenfalls eine Bescheinigung vorlegen, dass Sie diese Gegenstände während des Fluges zugänglich bei sich tragen müssen.
18.1 Der Titel eines jeden Artikels dieser Beförderungsbedingungen gilt lediglich der besseren Orientierung und darf nicht zur Auslegung des Textes herangezogen werden.
18.2 Der maßgebliche Text dieser Beförderungsbedingungen ist in englischer Sprache verfasst. Übersetzungen in andere Sprachen dienen nur der einfacheren Orientierung. Wenn zwischen dem englischen und dem nicht-englischen Text Widersprüche bestehen, gilt der englische Text, sofern das geltende lokale Recht nichts anderes vorschreibt.
18.3 Wir werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um für die Zwecke unseres Rechts, die Beförderung zu verweigern, und hinsichtlich Ihres Verhaltens an Bord des Flugzeugs korrekte Entscheidungen in Bezug auf die Auslegung der verfügbaren Gesetze, Vorschriften, Anordnungen oder Regierungsrichtlinien zu treffen.
18.4 Manchmal müssen solche Entscheidungen unter Umständen getroffen werden, unter denen nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung steht und keine angemessene Gelegenheit besteht, jegliche oder ausreichende Untersuchungen durchzuführen. Infolgedessen ist eine solche von uns getroffene Entscheidung für Sie endgültig und bindend, auch wenn sie sich später als falsch herausstellt, vorausgesetzt, wir hatten zum Zeitpunkt unserer Entscheidung hinreichende Gründe zu der Annahme, dass sie richtig war.
18.5 Wenn wir in diesen Beförderungsbedingungen ausdrücklich angeben, dass Sie das geltende Recht oder die geltenden behördlichen, ICAO- oder IATA-Anforderungen einhalten müssen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie diese geltenden Gesetze oder Anforderungen jederzeit und insbesondere an dem Daten oder an den Daten Ihrer Beförderung befolgen.
18.6 Alle in diesen Beförderungsbedingungen genannten Daten und Zeiträume werden gemäß dem Gregorianischen Kalender ermittelt.
Für in Kanada erworbene Flugscheine lesen Sie die Internationalen Fluggastregeln und Flugtarife.